Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zum Wintersemester einen Medizinstudienplatz erhalten und möchte das Studium unbedingt aufnehmen.
Ich studiere aktuell an der Universität Hamburg im 4. Semester Sport und Biologie auf Lehramt. Das Sportstudium umfasst allgemein nur 5 Semester, es fehlt mir also nur noch eins, in Biologie fehlen noch zwei.
Ich würde das Studium gerne beenden. Daher würde ich gerne wissen, ob allgemein die Möglichkeit bestünde, neben dem Medizinstudium meinen Lehramtsbachelor zu machen und das fehlende Semester bzw. die fehlenden zwei Semester zum Beispiel auf vier Semester aufzuteilen, um das ganze zu entzerren. Dadurch, dass ich mir in der Biologie sehr sicher auch Module aus der Medizin anrechnen lassen kann und bereits Studierende anderer Universitäten kenne, die dies so gehandhabt haben, bin ich sicher, dass es vom Aufwand umsetzbar ist.
Danke für die schnelle Antwort und liebe Grüße,
Katharina
Liebe Katharina,
für die gleichzeitige Immatrikulation in zwei Studiengängen ist in der Regel innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Bewerbung für den zweiten Studiengang ein entsprechender Antrag auf Doppelstudium zu stellen. Details hierzu finden Sie auf unserer Webseite zum Thema Doppelstudium. Dieser Antrag ist zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist einzureichen und kann nach dem Ende der Bewerbungsfrist leider nicht mehr nachträglich gestellt werden.
Sofern Sie also zur Bewerbung keinen solchen Antrag auf ein Doppelstudium gestellt haben, wäre dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Es gibt allerdings die Ausnahme, dass bei einer kurzzeitigen Überschneidung zweier Studiengänge eine Immatrikulation in beiden Studiengängen für die Dauer von maximal einem Semester bestehen kann (siehe https://www.uni-hamburg.de/doppelstudium#10914608). Dazu gibt es eine entsprechende Frage im digitalen Immatrikulationsantrag. Sollten Sie eine kurzzeitige Überschneidung zweier Studiengänge beabsichtigen und haben fälschlicherweise "Nein" bei der entsprechenden Frage im Immatrikulationsantrag angegeben, dann müssten Sie uns bitte über das Kontaktformular des Campus-Centers nachträglich noch über die kurzzeitige Überschneidung informieren.
Zusammenfassen bedeuten diese Regelungen, dass Sie, sofern Sie keinen Antrag auf Doppelstudium zur Bewerbung gestellt haben, wovon ich zunächst ausgehe, nur ein Semester in beiden Studiengängen immatrikuliert sein können. Nach dem Semester, in dem die kurzzeitige Überschneidung besteht, werden Sie von uns kontaktiert und gefragt, welche der beiden Immatrikulationen weiter Bestand haben soll, da eine weitere Immatrikulation in beiden Studiengängen nach einem Semester nicht mehr möglich ist.
Liebe Grüße
Thomas Walter
für die gleichzeitige Immatrikulation in zwei Studiengängen ist in der Regel innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Bewerbung für den zweiten Studiengang ein entsprechender Antrag auf Doppelstudium zu stellen. Details hierzu finden Sie auf unserer Webseite zum Thema Doppelstudium. Dieser Antrag ist zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist einzureichen und kann nach dem Ende der Bewerbungsfrist leider nicht mehr nachträglich gestellt werden.
Sofern Sie also zur Bewerbung keinen solchen Antrag auf ein Doppelstudium gestellt haben, wäre dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Es gibt allerdings die Ausnahme, dass bei einer kurzzeitigen Überschneidung zweier Studiengänge eine Immatrikulation in beiden Studiengängen für die Dauer von maximal einem Semester bestehen kann (siehe https://www.uni-hamburg.de/doppelstudium#10914608). Dazu gibt es eine entsprechende Frage im digitalen Immatrikulationsantrag. Sollten Sie eine kurzzeitige Überschneidung zweier Studiengänge beabsichtigen und haben fälschlicherweise "Nein" bei der entsprechenden Frage im Immatrikulationsantrag angegeben, dann müssten Sie uns bitte über das Kontaktformular des Campus-Centers nachträglich noch über die kurzzeitige Überschneidung informieren.
Zusammenfassen bedeuten diese Regelungen, dass Sie, sofern Sie keinen Antrag auf Doppelstudium zur Bewerbung gestellt haben, wovon ich zunächst ausgehe, nur ein Semester in beiden Studiengängen immatrikuliert sein können. Nach dem Semester, in dem die kurzzeitige Überschneidung besteht, werden Sie von uns kontaktiert und gefragt, welche der beiden Immatrikulationen weiter Bestand haben soll, da eine weitere Immatrikulation in beiden Studiengängen nach einem Semester nicht mehr möglich ist.
Liebe Grüße
Thomas Walter