Bearbeitet Exmatrikulation
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor ein Paar Tage einen Studienplatz des Bachelorstudiengangs annehmen. Aber leider habe ich jetzt entschieden, an einer anderen Uni zu studieren. Ich habe bei Online-Immatrikulation meiner HZB und Sprachzeugnisses hochgeladen, aber die Krankenversicherungszeugnis noch nicht.

Darf ich Ihnen fragen, ob es bei meiner Situation schon erfolgreich an Uni Hamburg immatrikuliert haette? Sollte ich jetzt eine Exmatrikulationsantrag stellen?

Vielen Dank im Voraus!

Beste Grüße~
Lei Yu
Re: Exmatrikulation
Liebe Lei Yu,

wenn Sie zwar den Immatrikulationsantrag abgeschickt haben, aber noch nicht alle für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen (z.B. den Nachweis der Krankenversicherung) eingereicht haben, dann sind Sie auch noch nicht endgültig an der Universität Hamburg immatrikuliert, sondern nur vorläufig.

Vorläufig immatrikulierte Studierenden müssen keinen Antrag auf Exmatrikulation stellen, sondern eine Verzichtserklärung einreichen, wenn sie das Studium an der Universität Hamburg nicht antreten wollen.

Sie finden alle relevanten Informationen hierzu sowie die digitale Verzichtserklärung auf unserer Webseite zum Thema Verzicht.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten