Bearbeitet Erhalt Semesterunterlagen
Guten Tag,

ich würde gerne wissen, wann ich mit den Semesterunterlagen für WS20/21 rechnen kann. Muss ich dafür vorher die Semesterbeiträge überweisen oder kann ich das auch noch im Nachzug machen? Auf der Homepage bekam ich dazu leider keine genauere Auskunft.

Vielen Dank und Mit freundlichen Grüßen
Alexander Andreev
Re: Erhalt Semesterunterlagen
Hallo Alexander,

detaillierte Informationen zum Ablauf nach der Einschreibung finden Sie auf der folgenden Seite:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -imma.html

Sollten nicht alle Fragen beantwortet sein, melden Sie sich gerne noch mal.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Erhalt Semesterunterlagen
Danke, allerdings beantwortet das nicht meine Frage. Soll ich trotzdem vorher die Beiträge überweisen oder geht das auch später? Gibt es ggf. eine Frist, bis zu der ich den Beitrag überwiesen haben muss? Auf Ihrem Link steht das nirgendwo.

Danke und Mit freundlichen Grüßen
Re: Erhalt Semesterunterlagen
Hallo Alexander,

wenn Sie noch nicht an der Uni Hamburg immatrikuliert waren, erhalten Sie mit den vorläufigen Semesterunterlagen Ihre Matrikelnummer und Ihre Zugangsdaten zu Ihrem Studierenden-Account. Erst dann können Sie den Semesterbeitrag überweisen, da bei der Überweisung wegen der Zuordnung des Beitrags die Angabe der Matrikelnummer zwingend erforderlich ist. Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie dann auch in Ihrem Studierenden-Account. Studiengangwechsler, die bereits an der Uni Hamburg eingeschrieben sind, können den Beitrag auch jetzt schon überweisen, da diese bereits eine Matrikelnummer haben und keine vorläufigen Semesterunterlagen erhalten.

Der Beitrag sollte nach Erhalt der Unterlagen zeitnah überwiesen werden, damit die endgültigen Semesterunterlagen rechtzeitig vor Ablauf der vorläufige Unterlagen erstellt und zugestellt werden können. Die Überweisung ist aber für diejenigen, die sich das erste Mal an der Uni Hamburg einschreiben vor dem Semesterstart am 1. Oktober nicht erforderlich.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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