Bearbeitet Urlaubssemester wegen Krankheit - Anforderungen an Attest
Liebes Campus-Center Team,

ich leide an an einer Erkrankung, für die mein Arzt nach Beginn des laufenden Semesters die Studierunfähigkeit bescheinigt hat. Ich hatte die ganze Zeit gehofft, dass sich mein Zustand durch eine der Therapien soweit verbessert, dass ich dennoch mit meiner Abschlussarbeit beginnen kann (das einzige was mir noch fehlt) und daher keinen Antrag gestellt. Leider ist es sogar zu einer Verschlechterung gekommen. Als ich mich daher hinsichtlich des kommenden Semesters darüber informieren wollte, wie so eine Antragsstellung abläuft, habe ich gesehen, dass man auch noch das aktuelle Semester auswählen kann.

Nun habe ich folgende Fragen:

1) Ist die folgende Formulierung hinsichtlich eines ärztlichen Attests, zur rückwirkenden Beantragung eines Urlaubssemesters, ausreichend:

„Ärztliche Bescheinigung 04.05.2020

Hiermit wird für den Patienten, aufgrund der Symptomatik seiner Erkrankung, eine Arbeits-/Studierunfähigkeit für den Zeitraum vom 02.05.2020-30.09.2020 bescheinigt.

Unterschrift + Praxisstempel“

oder fehlen hier Angaben, wie z.B. die genaue Diagnose?

2) Muss die Bescheinigung für das kommende Semester Bezug auf das erste Attest nehmen? Also zum Beispiel so:

„Hiermit wird für den Patienten aufgrund des negativen Verlaufs seiner Erkrankung eine weitere Arbeits-/Studierunfähigkeit für den Zeitraum vom 01.10.2020-30.09.2021 bescheinigt.“

3) Für den Fall, dass auf wundersame Weise doch noch ein Therapieversuch im kommenden Semester zu einer ausreichenden Besserung führt: Ist meine Annahme, dass ich dann nicht mit dem Schreiben der Masterarbeit beginnen dürfte überhaupt richtig?

Liebe Grüße
Re: Urlaubssemester wegen Krankheit - Anforderungen an Attest
Hallo Bromelain,

es ist vollkommen ausreichend, wenn das Attest die Studierunfähigkeit bescheinigt, mit Stempel und Unterschrift des behandelnden Arztes. Das Folgeattest kann, muss aber keinen Bezug auf das vorangegangene Semester haben.

Bei Fragen zur Masterarbeit wenden Sie sich am besten direkt an Ihr Studienbüro.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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