Bearbeitet Immatrikulation und Semsterunteralgen
Hallo liebes Campus-Center Forum,

ich hab ein paar Fragen bezüglich der Immatrikulation und Semsterunteralgen.
Bei der Checkliste steht "Nachweis Staatsangehörigkeit/Familienangehörigkeit" bei Bewerbung mit HZB. aus dem Ausland, muss man es dann auch tun, wenn man den HZB in Deutschalnd absolviert hat? (falls ja, kann man den Nachweis Staatsangehörigkeit noch nachreichen? es war missverständnis :cry: )

und die Rückmeldefrist geht bis 01.10.2020, wie soll man die Semstergebühren überweisen, um die Unterlagen rechtzeitig vor dem Semsterbeginn zu bekommen, wenn man noch keinen Immatrikulationsbescheid bekommen hat?

Auf eine Antwort Ihrerseits freue ich mich sehr!
Re: Immatrikulation und Semsterunteralgen
Hallo sunrise,

wenn Sie sich mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung beworben haben, müssen Sie keine Kopie Ihres Personalausweises einreichen. Andere Unterlagen könnten Sie bei Bedarf über den folgenden Link nachreichen: www.uni-hamburg.de/nachreichen

Die Rückmeldefrist betrifft nur die bereits eingeschriebenen Studierenden, diejenigen, die bereits im Sommersemester an der Uni Hamburg studiert haben. Als Erstsemester müssen Sie erst auf Ihre vorläufigen Semesterunterlagen warten, mit denen Sie Ihre Matrikelnummer und Ihre Zugangsdaten zu Ihrem Studierenden-Account erhalten. Erst dann können Sie den Semesterbeitrag überweisen, um dann auch den Immatrikulationsprozess abzuschließen. ALs Erstsemester reicht es aus, den Beitrag im Oktober zu überweisen.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Immatrikulation und Semsterunteralgen
Vielen Dank für Ihre Antwort :)
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