Sehr geehrte Damen und Herren,
im laufenden Semester (Sommersemester 2020) war ich bereits an der UHH eingeschrieben und möchte zum WS20/21 meine Studienfächer wechseln, was einer Neubewerbung in das 1.FS gleichkommt.
Den Zulassungsbescheid habe ich erhalten und meine Unterlagen für die Immatrikulation fristgerecht eingereicht. Den Semesterbeitrag habe ich bereits überwiesen.
Allerdings sind meine Fächer noch nicht umgeschrieben, was auch die Immatrikulationsbescheinigung betrifft – sie ist für das WS 20/21 noch auf den alten Studiengang ausgestellt.
Nun bräuchte ich für die Bewilligung einer Förderung eine Immatrikulationsbescheinigung des neuen Studiengangs bis zum 01.10.2020. Können Sie mir sagen, ob es möglich ist, diese Bescheinigung bis zum 01.10.2020 zu erhalten?
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
cvh
Hallo cvh,
die Kollegen*innen arbeiten auf Hochtouren an den Immatrikulationen, damit alle Bewerber*innen zeitnah eingeschrieben werden und die vorläufigen bzw. endgültigen Semesterunterlagen erhalten können. Durch die verlängerten Bewerbungsfristen verschieben sich zwangsläufig auch die sich daran anschließenden Prozesse. Wir gehen davon aus, dass es durch die internen Umstellungen unserer Arbeitsprozesse trotzdem zu keinen großen Verzögerungen kommen wird. Da Sie bereits den Semesterbeitrag überwiesen haben, aber noch nicht in den neuen Studiengang umgeschrieben wurden, haben Sie die Semesterunterlagen auf den alten Studiengang ausgestellt erhalten. Vielleicht erkundigen Sie sich bei der Institution, ob der Zulassungsbescheid und die Eingangsbestätigung Ihres Immatrikulationsantrags vorerst ausreicht, damit Ihr Antrag auf Förderung weiter bearbeitet wird.
Mit besten Grüßen,
BK
die Kollegen*innen arbeiten auf Hochtouren an den Immatrikulationen, damit alle Bewerber*innen zeitnah eingeschrieben werden und die vorläufigen bzw. endgültigen Semesterunterlagen erhalten können. Durch die verlängerten Bewerbungsfristen verschieben sich zwangsläufig auch die sich daran anschließenden Prozesse. Wir gehen davon aus, dass es durch die internen Umstellungen unserer Arbeitsprozesse trotzdem zu keinen großen Verzögerungen kommen wird. Da Sie bereits den Semesterbeitrag überwiesen haben, aber noch nicht in den neuen Studiengang umgeschrieben wurden, haben Sie die Semesterunterlagen auf den alten Studiengang ausgestellt erhalten. Vielleicht erkundigen Sie sich bei der Institution, ob der Zulassungsbescheid und die Eingangsbestätigung Ihres Immatrikulationsantrags vorerst ausreicht, damit Ihr Antrag auf Förderung weiter bearbeitet wird.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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