Bearbeitet Tatiana González 7257868
Guten Tag ,

Um mich für ein Stipendium zu bewerben, benötige ich meine Immatrikulations Bescheid und eine Gutachten bzw. Stellungnahme der zuständigen Universität.
Ab wann und wo könnte ich dies erhalten ? bzw , an wem sollte ich mich wenden ?

Ich habe auch von ein paar Bekannte gehört , dass die Immatrikulation bzw die HVV Karte immer noch unter der Titel Ergänzung ausl. Hochschulreife am Studienkolleg zu erkennen ist , obwohl man schon an einem richtige Bachelor zugelassen wurde . Dies könnte zu Verwirrung bei der Ausländerbehörde fuhren.

Mit freundlichen grüßen
Tatiana G
Re: Tatiana González 7257868
Liebe Tatiana,

die Semesterbescheinigung erhalten Sie erst, wenn Ihre Immatrikulation abgeschlossen ist. Hier müssen Sie jetzt erst mal abwarten.

Studienkollegiaten, die bereits vor der Umschreibung in Ihre Studiengang den Semesterbeitrag überwiesen haben, erhalten die Unterlagen noch auf das Studienkolleg ausgestellt. Dieses ist ein automatischer Prozess, da bereits mit der Überweisung des Beitrags der Druck der Unterlagen ausgelöst wird, es sei denn, es wurde bereits zuvor exmatrikuliert.

Bei der Ausländerbehörde könnte die extra zugestellte Bestätigung zur Einreise vorgelegt werden. Diese haben alle internatinale Studienbewerber*innen in Ihrem Account vorliegen.

Gutachten für Stipendiumgeber werden von den Fachbereichen erstellt.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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