Bearbeitet Semesterbeitrag + Exmatrikulationsbescheinigung
Hallo,

ich habe mich für den Master in Sys. Musikwissenschaft eingeschrieben und kürzlich auch meine vorläufigen Semesterunterlagen erhalten. Ich habe im SoSe nicht an der Uni HH studiert.

1) Für Ersteinschreiber gelten offenbar nicht die normalen Rückmeldefristen. Bis wann muss ich als Ersteinschreiber denn den Semesterbeitrag gezahlt haben?

2) Ich war bis vor kurzem noch an der FU Hagen immatrikuliert. Auf Anfrage habe ich die geforderte Exmatrikulationsbescheinigung erhalten, bin aber dort nun noch als Akademiestudierende (eine Art Gasthörer) gemeldet. Ist das so in Ordnung, solange ich die Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen kann?

Viele Grüße
Linda
Re: Semesterbeitrag + Exmatrikulationsbescheinigung
Hallo Linda134,

die Rückmeldefrist zum 1. Oktober gilt nur für die bereits immatrikulierten Studierenden, die sich durch die Überweisung des Semesterbeitrags zum Wintersemester zurückmelden möchten. Alle anderen Studierenden überweisen den Semesterbeitrag erst nach Erhalt der vorläufigen Semesterunterlagen, da für die Überweisung die Matrikelnummer benötigt wird.

Wenn Sie die Exmatrikulationsbescheinigung erhalten haben und bei uns einreichen, ist alles gut.

Mit besten Grüßen,
BK
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