Hallo,
ich würde mich gerne für das Wintersemester 2021/2022 für ein Medizinstudium bewerben. Zu diesem Zeitpunkt habe ich bereits ein Bachelorabschluss. Normalerweise verfasst man dann ja ein Motivationsschreiben, welches von einem Gutachter hinsichtlich bestimmter Kriterien bewertet wird. Ich habe aber gelesen, dass in Hamburg kein Unterschied gemacht wird zwischen Erst- und Zweitstudiumbewerber? Bedeutet dies, dass ich mich dann mit meiner Bachelornote bewerbe und kein Motivationsschreiben verfassen brauche?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
Liebe MarieSophia,
für die Studiengänge, die über das Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie vergeben werden, gilt diesbezüglich eine Ausnahme.
Für diese Studiengänge, also auch für den Studiengang St.Ex. Medizin der Universität Hamburg, wird zwischen Erst- und Zweitstudiumsbewerber*innen unterschieden und es gibt ein abweichendes Bewerbungsverfahren für Zweitstudiumsbewerber*innen.
Sie finden detaillierte Informationen zum Bewerbungsprozess in folgendem Merkblatt der zuständigen der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH): https://www.hochschulstart.de/fileadmin ... .html#p=21
Liebe Grüße
Thomas Walter
für die Studiengänge, die über das Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie vergeben werden, gilt diesbezüglich eine Ausnahme.
Für diese Studiengänge, also auch für den Studiengang St.Ex. Medizin der Universität Hamburg, wird zwischen Erst- und Zweitstudiumsbewerber*innen unterschieden und es gibt ein abweichendes Bewerbungsverfahren für Zweitstudiumsbewerber*innen.
Sie finden detaillierte Informationen zum Bewerbungsprozess in folgendem Merkblatt der zuständigen der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH): https://www.hochschulstart.de/fileadmin ... .html#p=21
Liebe Grüße
Thomas Walter