ich bin etwas ratlos.
Ich habe bisher bei meinem Arbeitgeber in Vollzeit gearbeitet, werde aber nun ab November aufgrund des Studiums auf 20 Stunden reduzieren.
Nun hatte ich in der letzten Woche ein Gespräch mit unserer Abrechnungsabteilung. Diese teilte mir mit, dass ich aufgrund einer vorherigen Berufsausbildung nicht als Werkstudentin, sondern voll versicherungspflichtig in Teilzeit, weiter beschäftigt werden kann. Nach meiner Kenntnis ist diese Information falsch. Ich kenne einige Leute, die nach einer Ausbildung studiert und als Werkstudenten angestellt worden sind.
Ich frage mich auch, welche Form der Anstellung am logischten für mich wäre (Teilzeit vollversicherungspflichtig oder als Werkstudentin).
Bald gehts los und ich weiß noch immer nicht, was für eine Art von Vertrag oder Nachtrag ich mit meinem Arbeitgeber schließen soll. Vielleicht wisst ihr ja etwas dazu.
VG