Bearbeitet Kein Ablehnungsbescheid erhalten
Guten Abend,
Ich habe eine Frage bezüglich eines Widerspruchbescheides/Aböehnungsbescheides/Antrag Doppelstudium:
Und zwar habe ich mich zum WS20/21 für das Master Laps beworben und dazu einen Antrag auf Doppelstudium für Ostasien SP Koreanistik gestellt.
Mir wurde weder schriftlich Bescheid gegeben gegeben, dass mein Antrag genehmigt wurde, noch dass ich nicht
in Koreanistik zugelassen wurde.
Im Antrag auf Doppelstudium konnte ich mich allerdings nicht für das höhere Fachsemester bewerben, da es kein Auswahlmenü für das höhere Fachsemester gab, habe also in meinem Motivationsbrief vermerkt, dass ich schon Veranstaltungen zu diesem Studiengang abgeschlossen habe, sodass ich für das 3. Fachsemester anerkannt werden kann.
Außerdem habe ich erst vor 3 Tagen nach Anfrage erfahren erfahren, dass ich abgelehnt wurde, habe aber keinen Ablehnungsbescheid erhalten.
Nun möchte ich gerne wissen, wie ich meinen Widerspruch stellen kann ohne einen Ablehnungsbescheid, der mir nicht schriftlich bekanntgegeben wurde, da ich entsprechend keine Rechtsbehelfsbelehrung erhalten habe, die in dem Ablehnungsbescheid drinnen wäre (§ 58 Absatz 2 VwGO). Deshalb würde ich gerne einen Widerspruch beantragen und brauche dazu Unterlagen auf die ich mich beziehen kann?
Abgesehen davon frage ich mich, warum meine Bewerbung überhaupt abgelehnt wurde, da es nicht mein Fehler ist, dass ich mich nicht zum höheren Fachsemester bewerben konnte, ebenso wurde hier offensichtlich nicht mein Motivationsbrief zur Kenntnis genommen?
Ich hoffe Sie können mir diese Fragen beantworten, dabei weiterhelfen, oder mich an jemanden verweisen der mir helfen kann.
Am liebsten ist es mir aber, wenn Sie meine Bewerbung entsprechend nochmal prüfen würden und mich wegen eines Formfehlers zulassen :D .
Mit freundlichem Gruß
Rapah Wardak
BW-1468413
Re: Kein Ablehnungsbescheid erhalten
Lieber Rapah Wardak,

Sie müssten uns bitte über das Kontaktformular des Campus-Centers kontaktieren, damit wir Ihren Einzellfall prüfen können. Vielen Dank.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Re: Kein Ablehnungsbescheid erhalten
Sehr geehrter Herr Walter,
Danke für die Antwort.
Das habe ich bereits getan, jedoch habe ich seitdem bisher nichts gehört.
Das ist jetzt 6 Tage her.
Wenn es geprüft werden kann, muss 7ch dann trotzdem einen Widerspruch einreichen?
Das würde ich sofort, wenn ich doch erstmal den Ablehnungsbescheid erhalten würde. Das tue ich lieber, als auf Antwort zu warten.

Mit freundlichem Gruß
Rapah Wardak
Re: Kein Ablehnungsbescheid erhalten
Lieber Rapah Wardak,

wenn Sie eine Anfrage bezüglich des Antrags auf Doppelstudium und der Immatrikulation in den zweiten Studiengang über unser Kontaktformular gestellt haben, dann wird Ihr Fall aktuell von meinen zuständigen Kolleg*innen geprüft. Wir werden Sie so schnell wie möglich informieren, nachdem die Prüfung abgeschlossen ist.

Sollten entsprechende Bescheid diesbezüglich erforderlich sein, werden Ihnen diese natürlich zur Verfügung gestellt und Sie können dagegen Widerspruch einlegen, wenn Sie mit den Entscheidungen nicht einverstanden sind.

Nach meiner Einschätzung ist es nicht wirklich sinnvoll, Widerspruch einzulegen, wenn aktuell noch geklärt wird, ob überhaupt eine für Sie negative Entscheidung getroffen wurde, gegen die Sie Widerspruch einlegen könnten.

Ich würde ich Ihnen raten, die Antwort abzuwarten, aber schlussendlich liegt die Entscheidung natürlich bei Ihnen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten