Hallo Forum-Team,
ich habe Fragen bezüglich des Ranges den ich für Zahnmedizin bekommen habe. Denn leider ist dieser nicht innerhalb des Grenzranges, aber relativ dicht dran (Rang161-AdH-1). Ich hatte eine Zulassung eines anderen Studienganges nicht abgelehnt gehabt und wurde deshalb vom Nachrückverfahren ausgeschlossen. Diese Zulassung war auf dem letzten Platzt meiner Priorisierungsliste und deshalb dachte ich, dass ich trotzdem am Nachrückverfahren teilnehmen würde. Nun ist meine Frage, was genau mit dem Rang den ich jetzt bekommen habe, nächstes Jahr passiert, also wenn ich mich für Zahnmedizin erneut bewerbe. Bleibe ich dann auf dem Rang? Dieses Jahr werde ich nicht studieren, heißt dass das ich noch Wartesemester auf den Rang dazu gerechnet bekomme oder wie?
Danke im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Mello
Hallo Mello,
Die Zulassungsverfahren in unterschiedlichen Jahren sind unabhängig voneinander, d.h. Ihr Rang in diesem Jahr spielt im nächsten Jahr keine Rolle mehr. Sollten Sie in diesem Jahr nicht anfangen zu studieren, sammeln Sie aber Wartezeit für die Bewerbung im nächsten Jahr. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten.
Bei einer Bewerbung für Zahnmedizin wird die Wartezeit im nächsten Jahr noch berücksichtigt, danach findet keine Berücksichtigung der Wartezeit mehr statt. Ausführlich ist dies hier erläutert: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lstart.pdf
Wenn sie sich auch für Studiengänge abgesehen von Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie bewerben, gelten bezüglich der Wartezeit andere Regelungen - diese sind hier erläutert: https://www.uni-hamburg.de/nc
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Zulassungsverfahren in unterschiedlichen Jahren sind unabhängig voneinander, d.h. Ihr Rang in diesem Jahr spielt im nächsten Jahr keine Rolle mehr. Sollten Sie in diesem Jahr nicht anfangen zu studieren, sammeln Sie aber Wartezeit für die Bewerbung im nächsten Jahr. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten.
Bei einer Bewerbung für Zahnmedizin wird die Wartezeit im nächsten Jahr noch berücksichtigt, danach findet keine Berücksichtigung der Wartezeit mehr statt. Ausführlich ist dies hier erläutert: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lstart.pdf
Wenn sie sich auch für Studiengänge abgesehen von Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie bewerben, gelten bezüglich der Wartezeit andere Regelungen - diese sind hier erläutert: https://www.uni-hamburg.de/nc
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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