Hallo,
ich habe mich für einen Bachelorstudiengang zum kommenden Wintersemester beworben und einen Zulassungsbescheid auf Stine erhalten. Dann habe ich meine Dokumente eingereicht und ein vorläufiges Semesterticket zugeschickt bekommen mit einem Brief, in dem stand, dass mein Antrag und die Dokumente noch geprüft werden.
Ich war eigentlich der festen Überzeugung, dass ich nach Prüfung der Dokumente erst den Semesterbeitrag überweisen muss, da ich ja noch keine Matrikelnummer zur Zuordnung meiner Zahlung erhalten habe, aber eine Freundin meinte ich sollte den schon längst überwiesen haben.
Jetzt habe ich Angst, dass ich die Frist verpasst habe und nicht immatrikuliert werde.
Leider ist mir auf der Webseite der Uni nicht klar geworden, ob ich den Betrag schon hätte entrichten müssen oder nicht?
Viele Grüße
Carina
Liebe Carina,
die Rückmeldefrist zum 1. Oktober gilt nur für die bereits Studierenden der Uni Hamburg. Als Erstsemester überweisen Sie den Semesterbeitrag erst, wenn Sie Ihre vorläufigen Semesterunterlagen mit Ihren Zugangsdaten zu Ihrem Studierenden-Account erhalten haben, da Sie für die Überweisung Ihre Matrikelnummer angeben müssen.
Mit besten Grüßen,
BK
die Rückmeldefrist zum 1. Oktober gilt nur für die bereits Studierenden der Uni Hamburg. Als Erstsemester überweisen Sie den Semesterbeitrag erst, wenn Sie Ihre vorläufigen Semesterunterlagen mit Ihren Zugangsdaten zu Ihrem Studierenden-Account erhalten haben, da Sie für die Überweisung Ihre Matrikelnummer angeben müssen.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort und die Weiterhilfe
Viele Grüße
Carina
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Viele Grüße
Carina