Seid gegrüßt,
studiere mit dem voraussichtlichen Abschluss Bachelor seit dem WiSe 2015, d.h. ich möchte mich für das kommende Sommersemester (2. Semester) rückmelden, ich weiß aber ehrlich gesagt nicht was man dazu noch tun muss.
Meine Frage: Stimmt es, dass die Rückmeldung ins neue Semester nur durch die Zahlung des Semesterbeitrages erfolgt und das eine Sendung von Papierkramm wie beim ersten Mal (Abi Zeugnis, Krankenversicherungsnachweis etc.) nicht notwendig ist?
Ich meine nämlich so etwas gelesen zu haben, ich glaube es war in dem Dokument "Checkliste-Bachelor"
Hallo Casus Beli,
Die Rückmeldung erfolgt ausschließlich durch die fristgemäße Zahlung der fälligen Beiträge und Gebühren. Für das Sommersemester endet die Frist am 1. April und für das Wintersemester am 1. Oktober.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Um neben den Semesterbescheinigungen auch das SemesterTicket pünktlich zu Beginn des neuen Semesters zu erhalten, sollte der Semesterbeitrag besser früher als später eingezahlt werden.
Mit besten Grüßen
BK
Die Rückmeldung erfolgt ausschließlich durch die fristgemäße Zahlung der fälligen Beiträge und Gebühren. Für das Sommersemester endet die Frist am 1. April und für das Wintersemester am 1. Oktober.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Um neben den Semesterbescheinigungen auch das SemesterTicket pünktlich zu Beginn des neuen Semesters zu erhalten, sollte der Semesterbeitrag besser früher als später eingezahlt werden.
Mit besten Grüßen
BK
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Campus-Center
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