Bearbeitet KV Nachweis
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde für den Sudiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) zugelassen. Für eine Immatrikulation ist ja u.a. eine Bestätigung meiner KV nötig. Ich arbeite zurzeit noch im Ausland und bin dort auch krankenversichert, d.h. kann im Moment keine deutsche Krankenversicherung vorweisen. Kann ich diese nachschicken, sobald ich in Deutschland bin und damit auch wieder dort versichert?

Mit freundlichen Grüßen
Paula Knudsen
Re: KV Nachweis
Liebe Frau Knudsen,

Sie können die Krankenversicherungsbescheinigung nachreichen, sobald Sie wieder in Deutschland sind. Bitte beachten Sie aber, dass Sie Ihre Semesterunterlagen erst dann erhalten, wenn Sie die Bescheinigung eingereicht haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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