Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde für den Sudiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) zugelassen. Für eine Immatrikulation ist ja u.a. eine Bestätigung meiner KV nötig. Ich arbeite zurzeit noch im Ausland und bin dort auch krankenversichert, d.h. kann im Moment keine deutsche Krankenversicherung vorweisen. Kann ich diese nachschicken, sobald ich in Deutschland bin und damit auch wieder dort versichert?
Mit freundlichen Grüßen
Paula Knudsen