Bearbeitet Frage zur Exmatrikulation
Hallo,

ich habe im August mein erstes Staatsexamen im Verbesserungsversuch abgeschlossen und auch mein Zeugnis erhalten.
Ein Freund hatte (, da ihn dieselbe Frage beschäftigte) vor einiger Zeit beim Campus Center angerufen und gefragt, wie es sich mit der Exmatrikulation verhält und dabei wurde ihm die Auskunft gegeben, dass man entweder einen Antrag auf Exmatrikulation stellen kann oder automatisch zum Ende des Semesters in dem man sein Abschlusszeugnis bekommen hat, exmatrikuliert wird.

Ich habe mich dann für die 2. Alternative entschieden.
Gewundert hatte mich nur, dass letztlich nur die Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung und nicht wegen Abschluss des Studiums als Grund auf dem Schreiben, das bei mir einging, vermerkt war.
Muss ich eine Kopie meines Abschlusszeugnisses an euch übersenden, damit der richtige Exmatrikulationsgrund vermerkt wird? Oder doch nochmal einen Antrag auf Exmatrikulation zum Semesterende wegen Abschluss des Studiums stellen?

Danke im Voraus!! :)
Re: Frage zur Exmatrikulation
Hallo s123,

die Exmatrikulationsbescheinigung wird immer ohne Angabe eines Grundes ausgestellt, da diese als solches ihren Zweck auch erfüllt wie bspw. bei einer Bewerbung an einer anderen Hochschule.

Sie müssen deshalb auch nicht erneut einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Sie wurden vermutlich wegen fehlender Rückmeldung exmatrikuliert, weil uns Ihr Abschluss erst nach dem Versand der Exmatrikulationsbescheinigung gemeldet wurde. Jetzt ist Ihr Abschluss aber im System eingetragen.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Frage zur Exmatrikulation
Alles, klar! Super. Vielen Dank für die schnelle Antwort :) !
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