Bearbeitet Rückgängigmachung der Exmatrikulation - bis wann warten?
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin aktuell zwangsexmatrikuliert und habe mich zum Wintersemester 2020/21 verspätet zurückgemeldet. Genauer gesagt habe ich am 21.10.2020 den Semesterbeitrag mit der Verspätungsgebühr von 30€ zusammen überwiesen. Bis heute habe ich aber noch keine Immatrikulationsbescheinigung weder auf Stine noch per Post bekommen. Daher die erste Frage: wie lange dauert normalerweise die Rückgängigmachung der Exmatrikulation? Denn ich muss bald meinen Aufenthaltstitel verlängern und brauche die Immatrikulationsbescheinigung. Die zweite Frage wäre: Wenn ich bis zum Tag der Verlängerung meines Aufenthaltstitels noch keine Immatrikulationsbescheinigung habe, könnte dann der Beleg der Überweisung des Semesterbeitrags und der Verspätungsgebühr theoretisch erstmal als Beweis dienen, dass ich bald doch wieder immatrikuliere? Ich danke Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

C. Jesse Jeremiah (Matrikelnummer: 6962614)
Re: Rückgängigmachung der Exmatrikulation - bis wann warten?
Lieber Jesse,

in der Regel dauert dieser Vorgang nur wenige Tage. Der Semesterbeitrag ist bereits eingegangen.
Schauen Sie gerne morgen noch mal in Ihren Account, ob die Bescheinigung bereits zur Verfügung gestellt wurde.

Mit besten Grüßen,
BK
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