Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe letztes Jahr meinen M.A. an der Uni Hamburg gemacht und möchte mich jetzt zum Promovieren wieder einschreiben. Ich bin allerdings momentan in Japan und werde auch einen großen Teil der Promotionszeit hier verbringen. Dementsprechend bin ich hier über die Nationale Krankenversicherung versichert. Muss der erforderliche Krankenversicherungsbescheid von einer deutschen Krankenversicherung sein?
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Siebert