Bearbeitet Einklagen und Semestergebühren vorheriger Studiengang
Guten Tag,

ich hatte mich für dieses Wintersemester auf den Studiengang Deutsche Sprache und Literatur beworben. Leider wurde ich erneut abgelehnt und wollte es jetzt mit dem Einklagen versuchen. Ich bin momentan noch an der Uni Hamburg in einem Lehramtsstudiengang (jetzt 5. Semester) eingeschrieben und hatte, nachdem ich den Ablehnungsbescheid bekommen und die Klage eingereicht habe, allerdings Semestergebühren für mein Lehramtsstudium überwiesen, falls es mit der Klage nicht klappt. Ich hatte gelesen, dass wenn man sich an einer Uni einklagt und dann aber an einer anderen Uni einschreibt, die Klage "verfällt", da man ja dann an einer anderen Uni einen Studienplatz bekommen hat. Gilt das an der gleichen Uni auch, sodass meine Klage nicht mehr bearbeitet wird, weil ich Semestergebühren für Lehamt überwiesen habe?

Mit freundlichen Grüßen und Danke im Voraus
Re: Einklagen und Semestergebühren vorheriger Studiengang
Liebe Anna-Lena,

das von Ihnen eingeleitete Rechtsverfahren beeinflusst Ihre Immatrikulation und Ihr derzeitiges Studium an der Uni Hamburg nicht.

Mit besten Grüßen,
BK
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