Bearbeitet Anspruch auf das 8. Semester?
Moin,

ich habe letzte Woche meine Bachelorarbeit abgegeben und befinde mich derzeit im siebten Semester (Geographie). Damit habe ich alle Leistungen und 180 CPs erbracht. Dennoch würde ich gerne das achte Semester eingeschrieben bleiben und noch Kurse belegen (ich habe vor, den Master noch anzuhängen). Meine Frage lautet daher: Angenommen, das Gutachten wird erst im Sommersemester ab April eingereicht; habe ich dann noch ein Anrecht auf das komplette achte Semester? Oder muss ich dann augenblicklich das Zeugnis beantragen und werde exmatrikuliert?

Danke für die Auskunft im Voraus!
Re: Anspruch auf das 8. Semester?
Liebe Isabel D.,

Sofern Sie selbst die Exmatrikulation nicht zu einem anderen Datum beantragen, werden Sie mit dem Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem Sie Ihr Zeugnis erhalten. D.h. wenn Sie sich zum Sommersemester 2016 zurückmelden, Ihr Zeugnis erst im Sommersemester ausgestellt wird und Sie anschließend keinen Antrag auf tagesaktuelle Exmatrikulation stellen, bleiben Sie bis zum Ende des Sommersemesters immatrikuliert.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Anspruch auf das 8. Semester?
Das sind erfreuliche Nachrichten, vielen Dank!
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