Bearbeitet Teilzeitstudium HRM M.A.
Sehr geehrte Damen & Herren,

ich möchte mich bzgl. des Masterstudienganges Human Resource Management/Personalpolitik erkundigen. Aktuell bin ich seit knapp 2 Jahren berufstätig und möchte nun gern einen Masterabschluss anschließen. Allerdings würde ich nebenbei weiterhin berufstätig bleiben wollen, sodass für mich ein Teilzeitstudium interessant wäre. Ich habe gelesen, dass das möglich ist. Da der nächste Beratungstermin im Dezember ist, wollte ich meine Fragen gern vorab schriftlich stellen, da auch mein Arbeitgeber an Informationen interessiert ist.

Meine inhaltlichen Fragen sind:
- Inwiefern verändert/verzögert sich der Ablauf des Teilzeitstudiums, v.a. wenn es um das 2-semestrige Forschungsprojekt geht? Hier sind dann auch andere Studenten auf meine Mitarbeit angewiesen, lässt sich das vereinen?
- Ich arbeite als Human Resources Specialist - lässt sich diese Arbeitszeit als Pflichtpraktikum anrechnen?
- Erhalte ich trotz des meiner Voll- oder Teilzeitarbeit den Studentenstatus bzw. wissen Sie ob mein Arbeitgeber etwas beachten muss?

Eine Frage zu den Zulassungsvoraussetungen:
Ich habe 15 ECTS im Schwerpkt. Human Resources gesammelt, 5 ECTS im Bereich Statistik und meine Bachelorarbeit (10 ECTS) im Bereich HR über das Thema "Inklusionslücke in Deutschland - Eingliederung von Menschen mit Behinderung in mittelständischen Unternehmen" geschrieben. Das Thema Arbeitsrecht haben wir nicht explizit behandelt bzw. es ist nicht aus meinen gewählten Kursen ersichtlich. Wären mit meinen anderen Prüfungsleistungen die Zulassungsvoraussetzungen trotzdem erfüllt?

Ich danke Ihnen bereits vorab für Ihre Antwort und freue mich auf die Rückmeldung.

Freundliche Grüße
Sara Gnauck
Re: Teilzeitstudium HRM M.A.
Liebe Frau Gnauck,

vielen Dank für Ihr Interesse am M.A. Human Resource Management (HRM).

Allgemeine Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie auf www.uni-hamburg.de/teilzeit. Tatsächlich ist der Teilzeitstatus nur in wenigen Fällen von Bedeutung.

Wenn Sie sich für ein Teilzeitstudium interessieren, sollten Sie sich vorab mit der HRM Studienkoordination in Verbindung setzen, damit für Sie ein individueller Studienplan erstellt werden kann. Mit Ihnen gemeinsam würden wir dann überlegen, welche Module Sie wann belegen können.
Ein Teilzeitstudium im HRM bedeutet nicht, dass Sie längere Bearbeitungszeiten für Hausarbeiten o.ä. haben. Dementsprechend wäre im Idealfall dann auch das Studienprojekt innerhalb von zwei Semestern abzuschließen (mit den gleichen Bedingungen wie für Vollzeitstudierende).

Pflichtbestandteil des Studiums ist ein während des Studiums zu absolvierendes Praktikum. Dies kann grundsätzlich auch eine andere praktische Tätigkeit sein. Vor Beginn des Praktikums müssen die Tätigkeit genehmigt werden. Grundlage hierfür ist z.B. der Arbeitsvertrag.

Zulassungsvoraussetzung ist u.a. der erfolgreiche Abschluss von Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 25 Credits in den Bereichen
  • Personal (mindestens 5 Credits)
  • Arbeitsrecht (mindestens 5 Credits)
  • Methoden empirischer Sozialforschung/Statistik (mindestens 5 Credits)
Wurde die Bachelor-Arbeit im Personal-Bereich verfasst, können auch die Credits der Bachelor-Arbeit dazugezählt werden.
Es besteht die Möglichkeit, einen der drei Bereiche, maximal 5 Credits, während des ersten Semesters durch den Abschluss einer entsprechenden Veranstaltung im Bachelor Sozialökonomie nachzuholen und sich mit 20 der geforderten 25 Credits zu bewerben. Dann erfolgt eine Zulassung unter Auflagen.
Die inhaltliche Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen liegt bei der Auswahlkommission.

Mit besten Grüßen
Studienkoordination M.A. Human Resource Management
Studienbüro Sozialökonomie
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