Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte mich dieses Jahr zum Wintersemester um einen Studienplatz für den Bachelor of Arts Psychologie beworben. Leider habe ich damals einen Ablehnungsbescheid von Ihnen erhalten...
Nun würde ich meine Wartezeit gerne sinnvoll nutzen, bevor ich mich nächstes Jahr erneut bewerbe.
Meine Frage ist, ob man sich CreditPoints, welche man bei einem Fernstudium Bachelor of Arts Psychologie erhalten hat, bei Ihnen anrechnen lassen kann? Oder allgemein gefragt, ob es möglich ist sich CP, Semester, Module etc. von einer Fernuniversität bei einem wechsel zu einer staatlichen Universität anrechnen lassen kann?
Falls Sie nicht der richtige Ansprechpartner sein sollten, wäre es nett, wenn Sie mir evtl. einen geeigneten Ansprechpartner nennen könnten.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!
Viele Grüße,
Sophie D.
Liebe Sophie,
wenn Sie vor der Bewerbung an der Uni Hamburg im gleichen Studiengang an einer staatlichen oder privaten aber staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben waren und Studienleistungen erbracht haben, können Sie sich für den Studiengang Ihrer Wahl nur in das höheres Fachsemester bewerben. Im Studiengang Psychologie können jedoch schon seit vielen Verfahren keine Plätze im höheren Fachsemester angeboten werden, so dass eine Bewerbung nicht möglich sein wird.
Grundsätzlich werden vergleichbare Studienleistungen aus einem vorigen Studium anerkannt. Die Anerkennung erfolgt verbindlich allerdings erst nach erfolgreicher Immatrikulation im entsprechenden Studienbüro.
Mit besten Grüßen,
BK
wenn Sie vor der Bewerbung an der Uni Hamburg im gleichen Studiengang an einer staatlichen oder privaten aber staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben waren und Studienleistungen erbracht haben, können Sie sich für den Studiengang Ihrer Wahl nur in das höheres Fachsemester bewerben. Im Studiengang Psychologie können jedoch schon seit vielen Verfahren keine Plätze im höheren Fachsemester angeboten werden, so dass eine Bewerbung nicht möglich sein wird.
Grundsätzlich werden vergleichbare Studienleistungen aus einem vorigen Studium anerkannt. Die Anerkennung erfolgt verbindlich allerdings erst nach erfolgreicher Immatrikulation im entsprechenden Studienbüro.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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