Liebes Campus-Center-Team,
ich habe zwei Fragen zum Semesterbeitrag.
1. Sind die 14 Tage vor Ablauf der vorläufigen Unterlagen die finale Frist für Erstsemester wie mich zur Überweisung des Semesterbeitrags?
2. Der Semesterbeitrag setzt sich zu einem großen Teil aus den Kosten für das HVV-Ticket zusammen. Aufgrund von Corona kann und werde ich dieses Ticket jedoch in diesem Semester definitiv nicht nutzen. Alle von mir belegten Veranstaltungen finden ausschließlich online statt, ich muss kein einziges Mal vor Ort erscheinen und vermeide es auch sonst, mit den Öffentlichen zu fahren. Besteht die Möglichkeit, die Rückerstattung dieser Kosten zu beantragen?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Linda
Liebe Linda,
diese Frist von 14 Tagen gibt es nicht in dem Sinne, als dass Ihre Immatrikulaiton ungültig wird. Wir empfehlen nur rechtzeitig, den Semesterbeitrag zu überweisen, damit Sie 1. nahtlos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten wie bspw. auch das Semesterticket und 2. die Semesterbescheinigung für diverse Ämter zur Verfügung gestellt bekommen. Zudem sind Sie erst mit der Überweisung des Beitrags endgültig immatrikuliert.
Auch wenn Sie beabsichtigen, das Semesterticket nicht zu nutzen, müssen Sie zunächst den gesamten Semesterbeitrag für die endgültige Immatrikulation und später dann für die Rückmeldung zum Semester überweisen. Eine Erstattung für den Anteil des HVV-Tickets kann unter bestimmten Umständen beim Studierendenwerk Hamburg beantragt werden. Dieses aber in der Regel nur bis Semesterbeginn. siehe auch unter https://www.studierendenwerk-hamburg.de ... d93fb43ca3
Mit besten Grüßen,
BK
diese Frist von 14 Tagen gibt es nicht in dem Sinne, als dass Ihre Immatrikulaiton ungültig wird. Wir empfehlen nur rechtzeitig, den Semesterbeitrag zu überweisen, damit Sie 1. nahtlos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten wie bspw. auch das Semesterticket und 2. die Semesterbescheinigung für diverse Ämter zur Verfügung gestellt bekommen. Zudem sind Sie erst mit der Überweisung des Beitrags endgültig immatrikuliert.
Auch wenn Sie beabsichtigen, das Semesterticket nicht zu nutzen, müssen Sie zunächst den gesamten Semesterbeitrag für die endgültige Immatrikulation und später dann für die Rückmeldung zum Semester überweisen. Eine Erstattung für den Anteil des HVV-Tickets kann unter bestimmten Umständen beim Studierendenwerk Hamburg beantragt werden. Dieses aber in der Regel nur bis Semesterbeginn. siehe auch unter https://www.studierendenwerk-hamburg.de ... d93fb43ca3
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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