Bearbeitet Datum der Hochschulzugangsberechtigung
Ich möchte mich für den Studiengang Rechtswissenschaften bewerben. Da ich schon über einen abgeschlossenen Bachelorstudiengang verfüge möchte ich dies als Hochschulzugangsberechtigung nutzen. Hierbei stellt sich mir die Frage welches Datum, ich als Datum der Hochschulzugangsberechtigung im Bewerbungformular angeben muss. Auf dem Zeugnis ist einmal das Datum der bestandenen wissenschaftlichen Gesamtprüfung (28.06.20) und einmal das Datum der Zeugnisausstellung (18.09.20) angegeben. Welches muss ich angeben?

LG Sophie
Re: Datum der Hochschulzugangsberechtigung
Liebe Sophie,

bitte geben Sie das Abschlussdatum, d.h. das "Datum der bestandenen wissenschaftlichen Gesamtprüfung", als Datum der Hochschulzugangsberechtigung im Bewerbungsformular an. Das Datum der Zeugnisausstellung ist in diesem Kontext nicht relevant.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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