Ich habe drei Fragen zur Immatrikulation:
1. Auf dem Immatrikulationsantrag soll angegeben werden, ob bereits eine Abschlussprüfung an einer Hochschule bestanden wurde. Ich werde im März 2016 meinen Abschluss an einer anderen Uni erhalten, bevor ich an der Uni Hamburg anfange. Was gebe ich da nun an?
2. Bis wann muss die Exmatrikulation von meiner vorherigen Uni nachgereicht werden? Die Immatrikulationsdokumente sollen der Uni Hamburg bis 24.2. vorliegen.
3. Auf der Checkliste ist aufgeführt, dass das Abschlusszeugnis des vorherigen Studiums in beglaubigter Form mit einzureichen ist. Auch auf dieses warte ich noch (werde es Ende März / Anfang April erhalten) Ist es möglich, dieses dann noch nachzureichen?
Vielen Dank im Voraus und die besten Grüße
F. Heinrichs
Hallo F. Heinrichs,
Ich gehe im Folgenden davon aus, dass Sie sich für einen Masterstudiengang einschreiben. Sollte das nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte noch einmal zurück, dann sind die Informationen, die ich Ihnen im Folgenden gebe, ggf. nicht korrekt.
1. Wenn Sie Ihr Zeugnis von der anderen Uni noch nicht erhalten haben, geben Sie dort an, dass Sie noch keine Abschlussprüfung abgelegt haben.
2. Sie können die Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen, wenn sie Ihnen derzeit noch nicht vorliegt. Wichtig ist allerdings, dass Ihr Immatrikulationsantrag bis zum 24.2. vorliegt.
3. Auch Ihr Abschlusszeugnis können Sie nachreichen - dafür haben Sie bis zum 30.09.2016 Zeit. Sollten Sie bei der Bewerbung für den Masterstudiengang keine Unterlagen bei einer Fakultät der Uni Hamburg eingereicht haben, müssen Sie mit dem Immatrikulationsantrag allerdings ein Transcript of Records zum Beleg der in der Online-Bewerbung angegebenen Noten einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ich gehe im Folgenden davon aus, dass Sie sich für einen Masterstudiengang einschreiben. Sollte das nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte noch einmal zurück, dann sind die Informationen, die ich Ihnen im Folgenden gebe, ggf. nicht korrekt.
1. Wenn Sie Ihr Zeugnis von der anderen Uni noch nicht erhalten haben, geben Sie dort an, dass Sie noch keine Abschlussprüfung abgelegt haben.
2. Sie können die Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen, wenn sie Ihnen derzeit noch nicht vorliegt. Wichtig ist allerdings, dass Ihr Immatrikulationsantrag bis zum 24.2. vorliegt.
3. Auch Ihr Abschlusszeugnis können Sie nachreichen - dafür haben Sie bis zum 30.09.2016 Zeit. Sollten Sie bei der Bewerbung für den Masterstudiengang keine Unterlagen bei einer Fakultät der Uni Hamburg eingereicht haben, müssen Sie mit dem Immatrikulationsantrag allerdings ein Transcript of Records zum Beleg der in der Online-Bewerbung angegebenen Noten einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Frau Schelling,
vielen Dank für Ihre Auskunft! Es geht in diesem Fall um eine Einschreibung im Diplomstudiengang der evangelischen Theologie. Gilt hierbei selbiges?
Mit den besten Grüßen,
F. Heinrichs
vielen Dank für Ihre Auskunft! Es geht in diesem Fall um eine Einschreibung im Diplomstudiengang der evangelischen Theologie. Gilt hierbei selbiges?
Mit den besten Grüßen,
F. Heinrichs
Hallo F. Heinrichs,
Meine Antworten zu 1. und 2. bleiben auch in diesem Fall bestehen. Allerdings werden Sie in diesem Fall erst dann abschließend immatrikuliert, wenn Ihre Exmatrikulationsbescheinigung vorliegt. d.h. Sie erhalten auch erst dann Ihre Semesterunterlagen.
Meine Antwort zu 3. ist in diesem Fall nicht korrekt. Bei einer Einschreibung für Evangelische Theologie (Diplom) müssen Sie das Abschlusszeugnis Ihres ersten Studiums nur dann einreichen, wenn Sie sich mit diesem Zeugnis und nicht mit Ihrem Abiturzeugnis beworben haben. Wenn Sie sich mit der Durchschnittsnote Ihres Abiturzeugnisses beworben haben, müssen Sie statt dessen eine beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses einreichen. Einschlägig für Sie ist in diesem Fall die folgende Checkliste: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ste-eu.pdf Sollten Sie sich mit der (vorläufigen) Durchschnittsnote Ihres ersten Studiums beworben haben, obwohl Sie Ihr Zeugnis noch nicht erhalten haben, ist dies problematisch, weil das Zeugnis des ersten Studiums nur dann als Hochschulzugangsberechtigung gilt, wenn es zum Bewerbungszeitpunkt bereits vorliegt. In diesem Fall wenden Sie sich bitte über das folgende Kontaktformular an das Team Bewerbung und Zulassung: http://www.uni-hamburg.de/studium
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Meine Antworten zu 1. und 2. bleiben auch in diesem Fall bestehen. Allerdings werden Sie in diesem Fall erst dann abschließend immatrikuliert, wenn Ihre Exmatrikulationsbescheinigung vorliegt. d.h. Sie erhalten auch erst dann Ihre Semesterunterlagen.
Meine Antwort zu 3. ist in diesem Fall nicht korrekt. Bei einer Einschreibung für Evangelische Theologie (Diplom) müssen Sie das Abschlusszeugnis Ihres ersten Studiums nur dann einreichen, wenn Sie sich mit diesem Zeugnis und nicht mit Ihrem Abiturzeugnis beworben haben. Wenn Sie sich mit der Durchschnittsnote Ihres Abiturzeugnisses beworben haben, müssen Sie statt dessen eine beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses einreichen. Einschlägig für Sie ist in diesem Fall die folgende Checkliste: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ste-eu.pdf Sollten Sie sich mit der (vorläufigen) Durchschnittsnote Ihres ersten Studiums beworben haben, obwohl Sie Ihr Zeugnis noch nicht erhalten haben, ist dies problematisch, weil das Zeugnis des ersten Studiums nur dann als Hochschulzugangsberechtigung gilt, wenn es zum Bewerbungszeitpunkt bereits vorliegt. In diesem Fall wenden Sie sich bitte über das folgende Kontaktformular an das Team Bewerbung und Zulassung: http://www.uni-hamburg.de/studium
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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