Guten Tag,
ich habe zwei Fragen bezüglich dem Studieren ohne Abitur.
1. Muss die Berufserfahrung in genau dem Ausbildungsberuf gesammelt werden? Ich habe eine Berufsausbildung zum Fachinformatiker - Systemintegration abgeschlossen, arbeite jetzt aber als Webentwickler. Dieser würde eher zum Fachinformatiker - Anwendungsentwicklung zählen. Wird die Kombination aus Berufsausbildung und Berufserfahrung trotzdem anerkannt?
2. Werden Krankheitszeiten anerkannt? Durch gesundheitliche Probleme bin ich seit längerer Zeit krank. Soweit ich das weiß muss die Berufszeit 3 Jahre betragen um zum Studium ohne Abitur berechtigt zu sein. Werden Krankheitszeiten hierbei auch mit angerechnet?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß Janik
Lieber Janik,
gehe davon aus, dass Sie sich auf den Hochschulzugang nach §38 HmbHG beziehen.
1) Es spielt keine Rolle, in welchem Beruf Sie 3 Jahre tätig waren. Wichtig ist nur, dass mindestens 3 Jahre Berufstätigkeit nach der Ausbildung nachgewiesen werden. Es wird also keine zur Ausbildung passende Berufserfahrung verlangt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch
Liebe Grüße
Thomas Walter
gehe davon aus, dass Sie sich auf den Hochschulzugang nach §38 HmbHG beziehen.
1) Es spielt keine Rolle, in welchem Beruf Sie 3 Jahre tätig waren. Wichtig ist nur, dass mindestens 3 Jahre Berufstätigkeit nach der Ausbildung nachgewiesen werden. Es wird also keine zur Ausbildung passende Berufserfahrung verlangt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch
- im Merkblatt Informationen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung und
- auf unserer Webseite zum Thema Hochschulzugang nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz.
Liebe Grüße
Thomas Walter