Hallo,
Zu diesem Semester wurde ich darüber informiert, dass ich meinen Studiengang endgültig nicht bestanden habe und deshalb exmatrikuliert werde.
Da ich weiterhin studieren möchte, habe ich mir einen neuen Studiengang ausgesucht, allerdings ist dieser nur im Wintersemester verfügbar. Zudem arbeite ich als Werkstudent und möchte meine Stelle
gerne bis dahin behalten. Da mein Studienausweis allerdings nur bis zum 31.03.20 gültig ist, würde ich meine Stelle verlieren und wäre die sechs Monate bis zum Start des Wintersemesters arbeitslos.
Nun meine Frage: Ist es ohne Weiteres möglich, sich auf einen Studiengang zum Sommersemester 21 zu bewerben, damit man bis zum Wintersemester weiterhin als Werksstudent arbeiten kann, um sich dann zum Wintersemester 21/22 auf den Studiengang zu bewerben, den man machen möchte, also eine Art Zeitüberbrückung?
Oder gibt es ggf. auch andere Möglichkeiten, dass ich meine Stelle als Werkstudent bis zum folgenden Wintersemester behalten kann?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Maurice
Hallo Maurice,
wenn Sie keinen Studierendenstatus haben, können Sie auch nicht als Werksstudent tätig sein, da der Status Voraussetzung für die Anstellung ist. Das bedeutet, Sie müssten sich jetzt für einen Studiengang bewerben, eine Zulassung erhalten und sich erfolgreich immatrikulieren. Erfolgreich immatrikulieren können Sie sich für einen Studiengang, wenn Ihre endgültig nicht bestandene Prüfung kein Pflichtmodul des neuen Studiengangs ist und Sie neben der Note/ Wartezeit auch die sonstigen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Zum Wintersemester 21/22 können Sie sich dann erneut für einen anderen Studiengang bewerben.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung.html
Mit besten Grüßen,
BK
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wenn Sie keinen Studierendenstatus haben, können Sie auch nicht als Werksstudent tätig sein, da der Status Voraussetzung für die Anstellung ist. Das bedeutet, Sie müssten sich jetzt für einen Studiengang bewerben, eine Zulassung erhalten und sich erfolgreich immatrikulieren. Erfolgreich immatrikulieren können Sie sich für einen Studiengang, wenn Ihre endgültig nicht bestandene Prüfung kein Pflichtmodul des neuen Studiengangs ist und Sie neben der Note/ Wartezeit auch die sonstigen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Zum Wintersemester 21/22 können Sie sich dann erneut für einen anderen Studiengang bewerben.
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Mit besten Grüßen,
BK
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