Hallo liebes Supportteam,
ich wollte mich einmal zum Thema Exmatrikulation erkundigen.
In meiner Studienordnungen steht, dass ich bei Überziehung (von 2 Semestern) der Studienregelsemester für die Masterarbeit (Lehramt), zu einer Studienfachberatung muss.
Nach dieser Beratung muss es aber doch noch eine weitere Frist geben, innerhalb derer ich die Masterarbeit überhaupt anmelden muss, oder?
Ich kann doch nicht unendlich lange immatrikuliert bleiben, ohne Konsequenzen.
Leider habe ich in meiner Studienordnung https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 131009.pdf
dazu zu keinen einzigen Punkt gefunden. Gibt es dort eine allgemeine Reglung, die vielleicht für alle Bachlor- und Masterstudiengänge gilt?
Ich hoffe, ich konnte mein Problem verständlich darstellen.
Liebe Grüße
Liebe caelicola,
eine "maximale Studiendauer" gibt es in diesem Sinne an der Universität Hamburg nicht. Die einzige Verpflichtung, die bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit zu beachten wäre, ist die von Ihnen erwähnte Teilnahme an einer Studienfachberatung.
Nur für die Studiengänge Rechtswissenschaft (Staatsexamen), Betriebswirtschaftslehre (B. Sc.), Business Administration (M. Sc.) und Lehramt an Beruflichen Schulen (bzw. berufsbildenden Schulen) mit der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften (B.Sc. und M.Sc.) gibt es hiervon abweichende Regelungen der jeweils zuständigen Fakultäten, die in den Prüfungsordnungen bzw. Fachspezifischen Bestimmungen der Studiengänge zu finden sind.
Liebe Grüße
Thomas Walter
eine "maximale Studiendauer" gibt es in diesem Sinne an der Universität Hamburg nicht. Die einzige Verpflichtung, die bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit zu beachten wäre, ist die von Ihnen erwähnte Teilnahme an einer Studienfachberatung.
Nur für die Studiengänge Rechtswissenschaft (Staatsexamen), Betriebswirtschaftslehre (B. Sc.), Business Administration (M. Sc.) und Lehramt an Beruflichen Schulen (bzw. berufsbildenden Schulen) mit der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften (B.Sc. und M.Sc.) gibt es hiervon abweichende Regelungen der jeweils zuständigen Fakultäten, die in den Prüfungsordnungen bzw. Fachspezifischen Bestimmungen der Studiengänge zu finden sind.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Sehr geehrter Herr Walter,
ich bedanke mich sehr für ihre schnelle und kompetente Auskunft.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag.
Caelicola
ich bedanke mich sehr für ihre schnelle und kompetente Auskunft.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag.
Caelicola