Bearbeitet Aufnahmekriterien
Hallo,

mein Name ist Katharina Poppe. Ich komme aus Berlin und spiele mit dem Gedanken an der Universität Hamburg Grundschullehramt zu studieren. Eines meiner Fächer soll Englisch werden. Auf Ihrer Homepage steht, dass Bildungsabschlüsse aus englischsprachigen Ländern ebenfalls als Nachweis der nötigen Sprachkenntnisse gelten. Ich habe 10 Monate in Kanada verbracht und bin dort auch zur Schule in die 11 Klasse gegangen. Meine Frage ist jetzt ob das auch als Bildungsabschluss gilt?

Mit freundlichem Gruß

Katharina Poppe
Re: Aufnahmekriterien
Liebe Katharina Poppe,

da Sie auf ein spezifisches Schuljahr Bezug nehmen ("Ich habe 10 Monate in Kanada verbracht und bin dort auch zur Schule in die 11 Klasse gegangen. "), gehe ich davon aus, dass Sie den sekundären Bildungsbereich in Kanada nicht abgeschlossen haben.
Wenn dies korrekt ist, würde es sich nicht um ein Abschlusszeugnis, sondern nur um ein normales Schuljahreszeugnis und somit nicht um einen eigenständigen Bildungsabschluss handeln.
Es mag diesbezüglich Ausnahmen geben und ohne das Zeugnis gesehen zu haben, ist eine sichere Auskunft schwierig. Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie einen Schulabschluss in Kanada erworben haben, dann können Sie uns das Zeugnis gerne über das Kontaktformular des Campus-Centers zukommen lassen und wir können Ihnen eine bessere Einschätzung geben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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