Hallo,
ich interessiere mich für ein Medizin Studium an der Universität Hamburg, komme aus nicht EU-Land und meine Hochschulzugangsberechtigung ist in Deutschland anerkannt.
Nach der Auswahlkriterien für Bewerber aus nicht EU-Länder habe ich bisher 44 Punkte. Und da ich noch mehr Punkte benötige (um ein Medizin Studienplatz zu bekommen), möchte ich noch das Propädeutikum besuchen. Allerdings stand in der Auswahlkriterien nicht, wie viele Punkte man dafür erhalten könnte. Auf der Seite des Studienkollegs stand folgendes "Bei der Bewerbung für einen Bachelor-Studiengang an der Universität Hamburg erhalten Sie für den erfolgreichen Besuch des Studienkollegs bis zu 10 von insgesamt 58 möglichen Bonuspunkten".
Also meine Frage jetzt wäre, ob diese 10 Punkte auch für Medizin gelten (obwohl Medizin kein Bachelor-Studiengang ist)?
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
Dania Taha
Liebe DaniaTaha,
die Informationen auf der Webseite des Studienkollegs Hamburg sind falsch bzw. veraltet.
Die Teilnahme am Propädeutikum wird wie folgt innerhalb unseres Bonuspunktesystems für Nicht-EU-Bewerber*innen berücksichtigt:
"... erfolgreiche Teilnahme am Propädeutikum an der Universität Hamburg mit Note „sehr gut“ = 3 Punkte; „gut“ = 2 Punkte; „befriedigend“ = 1 Punkt ..." (siehe §6, 2, a - Änderung der Satzung der Universität Hamburg über die Zulassung zum Studium (Universitäts-Zulassungssatzung-UniZS) Vom 2. März 2020)
Diese Regelungen gelten für alle grundständigen Studiengänge, d.h. Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge.
Liebe Grüße
Thomas Walter
die Informationen auf der Webseite des Studienkollegs Hamburg sind falsch bzw. veraltet.
Die Teilnahme am Propädeutikum wird wie folgt innerhalb unseres Bonuspunktesystems für Nicht-EU-Bewerber*innen berücksichtigt:
"... erfolgreiche Teilnahme am Propädeutikum an der Universität Hamburg mit Note „sehr gut“ = 3 Punkte; „gut“ = 2 Punkte; „befriedigend“ = 1 Punkt ..." (siehe §6, 2, a - Änderung der Satzung der Universität Hamburg über die Zulassung zum Studium (Universitäts-Zulassungssatzung-UniZS) Vom 2. März 2020)
Diese Regelungen gelten für alle grundständigen Studiengänge, d.h. Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge.
Liebe Grüße
Thomas Walter