Liebes Uni-Hamburg Team,
ich möchte an der Universität Hamburg studieren.
Auf Ihrer Internetseite habe ich gelesen, dass ein mindestens 6 Semester langes abgeschlossenen Erststudium an einer deutschen Hochschule bzw. Fachhochschule als Hochschulzugangsberechtigung für eine Universität gilt und die Durchschnittsnote des Bachelors als NC verwendet wird.
Nun habe ich folgende Fragen:
- Kann man sich auch bewerben, wenn man das erste Studium an einer privaten Hochschule wie z.B. der IUBH in Hamburg absolviert hat und dort den Bachelor erreicht hat?
- Kann man sich bewerben, wenn man das Erststudium im Rahmen eines dualen Studium (wöchentlicher Wechsel zwischen Hochschule und Praxisbetrieb) abgeschlossen hat und dadurh den Bachelor erreicht hat?
- Muss man für die Bewerbung einen bestimmten Bachelor Titel haben, wie z.B. Bachelor of Arts, Bachelor of Science, Laws, Business Adminstration etc. ? Oder macht es keinen Unterschied?
Zuletzt geändert von Selina Will am So 11. Apr 2021, 03:37, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Selina Will,
1) Kann man sich auch bewerben, wenn man das erste Studium an einer privaten Hochschule wie z.B. der IUBH in Hamburg erworben hat und dort den Bachelor erreicht hat? Oder muss es eine staatliche Fachhochschule, wie z.B. die HAW sein?
Damit ein Studienabschluss als Hochschulzugangsberechtigung verwendet werden kann, muss es sich um einen Studiengang an einer deutschen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern handelt (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317116). Es ist also nicht relevant, ob es eine private oder eine staatliche Hochschule ist.
2) Kann man sich bewerben, wenn man das Erststudium im Rahmen eines dualen Studium (wöchentlicher Wechsel zwischen Hochschule und Praxisbetrieb) abgeschlossen hat und dort den Bachelor erreicht hat?
Ja, sofern der Abschluss die oben genannte Bedingung erfüllt.
- Muss man für die Bewerbung einen bestimmten Bachelor Titel haben, wie z.B. Bachelor of Arts, Bachelor of Science, Laws, Business Adminstration etc. ? Oder macht es keinen Unterschied?
Nein, der Abschlusstyp (Bachelor, Diplom o.Ä.) ist nicht festgelegt. Da es sich allerdings um einen deutschen Hochschulabschluss handeln muss, gibt es nur eine begrenzte Anzahl an Abschlüssen, die infrage kommen.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Kann man sich auch bewerben, wenn man das erste Studium an einer privaten Hochschule wie z.B. der IUBH in Hamburg erworben hat und dort den Bachelor erreicht hat? Oder muss es eine staatliche Fachhochschule, wie z.B. die HAW sein?
Damit ein Studienabschluss als Hochschulzugangsberechtigung verwendet werden kann, muss es sich um einen Studiengang an einer deutschen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern handelt (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317116). Es ist also nicht relevant, ob es eine private oder eine staatliche Hochschule ist.
2) Kann man sich bewerben, wenn man das Erststudium im Rahmen eines dualen Studium (wöchentlicher Wechsel zwischen Hochschule und Praxisbetrieb) abgeschlossen hat und dort den Bachelor erreicht hat?
Ja, sofern der Abschluss die oben genannte Bedingung erfüllt.
- Muss man für die Bewerbung einen bestimmten Bachelor Titel haben, wie z.B. Bachelor of Arts, Bachelor of Science, Laws, Business Adminstration etc. ? Oder macht es keinen Unterschied?
Nein, der Abschlusstyp (Bachelor, Diplom o.Ä.) ist nicht festgelegt. Da es sich allerdings um einen deutschen Hochschulabschluss handeln muss, gibt es nur eine begrenzte Anzahl an Abschlüssen, die infrage kommen.
Liebe Grüße
Thomas Walter