Hallo,
ich studiere momentan Lehramt an Gymnasien an der CAU Kiel in den Fächern Deutsch und ev. Religionslehre. Ich befinde mich im 7. Semester meines Bachelors. Ich möchte gerne an die Uni HH in den selben Studiengang wechseln und meinen Bachelor an der Uni HH beenden.
Ich habe folgende Fragen:
1. Muss ich mich bewerben oder einschreiben?
2. Ist es möglich sich in das selbe Semester oder in das 6. Semester einzuschreiben / bewerben, um dann die letzten notwendigen Kurse zu absolvieren?
3. Oder muss ich mich als Studienanfängerin bewerben, obwohl mir nur noch drei Kurse fehlen?
4. An wen kann ich mich sonst wenden bezüglich eines Hochschulwechsels im Lehramt von der CAU Kiel zur Uni HH?
Vielen Dank im Voraus!
Esther-Sophia
Liebe Esther-Sophia,
a) Für alle Studiengänge der Universität Hamburg ist eine Bewerbung erforderlich. Eine Immatrikulation kann immer nur nach einer erfolgreichen Bewerbung erfolgen, d.h. nachdem eine Zulassung ausgesprochen wurde. Sie müssen sich also erst bewerben und dann im Falle einer Zulassung immatrikulieren. Die Bewerbung für die Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg ist ausschließlich zu einem Wintersemester möglich. Die nächste Bewerbungsmöglichkeit wäre also zum Wintersemester 2021/22 ab dem 01.06.2021.
b) Eine Bewerbung ins höhere Fachsemester ist für Sie prinzipiell ausgeschlossen, da eine Bewerbung ins höhere Fachsemester an der Universität Hamburg nur bis in das vorletzte Semester der Regelstudienzeit (d.h. ins 5. Fachsemester bei den meisten Bachelorstudiengängen) möglich ist. Da Sie sich aktuell im 7. Fachsemester befinden ist dies also nicht mehr möglich.
c) Sie können sich wahrscheinlich ins erst Fachsemester eines Lehramts-Bachelorstudiengangs der Universität Hamburg bewerben. Eine Bewerbung ins erste Fachsemester ist für die Lehramtsstudiengänge in der Regel möglich, da eine erneute Bewerbung ins erste Fachsemester nur dann ausgeschlossen wäre, wenn der Abschluss und die Studiengangsbezeichnung (sowie die Bezeichnung der Teilstudiengänge, d.h. Erziehungswissenschaft und Unterrichtsfächer) exakt gleich sind. Dies ist fast nie der Fall.
Bitte beachten Sie aber, dass es keinen Bachelorstudiengang "Lehramt an Gymnasien" mehr an der Universität Hamburg gibt. Ab dem Wintersemester wird nur noch der neue Bachelorstudiengang Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) angeboten.
d) Auch bei einer Bewerbung ins erste Fachsemester ist die Anerkennung von Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium für ein Studium an der Uni Hamburg möglich, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Im Rahmen der Anerkennung kann auch eine Hochstufung in das den Leistungen entsprechende Fachsemester erfolgen.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
e) Bitte berücksichtigen Sie, dass die neuen Bachelorstudiengänge erst zum Wintersemester 2020/21 eingeführt worden sind. Es kann daher sein, dass noch nicht alle Lehrveranstaltungen für die späteren Semester dieser Studiengänge angeboten werden, da sich der erste Jahrgang aktuell im ersten Fachsemester befindet. Sie sollten sich diesbezüglich unbedingt gründlich bei den für das Lehrangebot in den jeweiligen Teilstudiengängen zuständigen Stellen informieren (https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral), um eventuelle Verzögerungen in Ihrem Studium zu vermeiden.
Außerdem werden die zu den neuen Bachelorstudiengängen passenden Masterstudiengänge bisher noch nicht angeboten und es liegen auch noch keine Informationen darüber vor, wann dies der Fall sein wird.
Dies könnte unter Umständen zum Problem für Sie werden, da Sie, wenn Ihnen Ihre Leistungen für den Bachelorstudiengang größtenteils anerkannt werden, deutlich früher als unser erster Jahrgang (ab dem Wintersemester 2020/21) mit dem Bachelorstudium fertig werden. Somit könnte entweder eine Pause bis zum Beginn der neuen Masterstudiengänge entstehen oder Sie müssten eine der alten Masterstudiengänge studieren. Wie genau der Übergang von einem neuen Bachelorstudiengang in eine der alten Masterstudiengänge abläuft und unter welchen Bedingungen dieser möglich ist, ist bisher noch nicht geklärt.
Liebe Grüße
Thomas Walter
a) Für alle Studiengänge der Universität Hamburg ist eine Bewerbung erforderlich. Eine Immatrikulation kann immer nur nach einer erfolgreichen Bewerbung erfolgen, d.h. nachdem eine Zulassung ausgesprochen wurde. Sie müssen sich also erst bewerben und dann im Falle einer Zulassung immatrikulieren. Die Bewerbung für die Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg ist ausschließlich zu einem Wintersemester möglich. Die nächste Bewerbungsmöglichkeit wäre also zum Wintersemester 2021/22 ab dem 01.06.2021.
b) Eine Bewerbung ins höhere Fachsemester ist für Sie prinzipiell ausgeschlossen, da eine Bewerbung ins höhere Fachsemester an der Universität Hamburg nur bis in das vorletzte Semester der Regelstudienzeit (d.h. ins 5. Fachsemester bei den meisten Bachelorstudiengängen) möglich ist. Da Sie sich aktuell im 7. Fachsemester befinden ist dies also nicht mehr möglich.
c) Sie können sich wahrscheinlich ins erst Fachsemester eines Lehramts-Bachelorstudiengangs der Universität Hamburg bewerben. Eine Bewerbung ins erste Fachsemester ist für die Lehramtsstudiengänge in der Regel möglich, da eine erneute Bewerbung ins erste Fachsemester nur dann ausgeschlossen wäre, wenn der Abschluss und die Studiengangsbezeichnung (sowie die Bezeichnung der Teilstudiengänge, d.h. Erziehungswissenschaft und Unterrichtsfächer) exakt gleich sind. Dies ist fast nie der Fall.
Bitte beachten Sie aber, dass es keinen Bachelorstudiengang "Lehramt an Gymnasien" mehr an der Universität Hamburg gibt. Ab dem Wintersemester wird nur noch der neue Bachelorstudiengang Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) angeboten.
d) Auch bei einer Bewerbung ins erste Fachsemester ist die Anerkennung von Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium für ein Studium an der Uni Hamburg möglich, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Im Rahmen der Anerkennung kann auch eine Hochstufung in das den Leistungen entsprechende Fachsemester erfolgen.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
e) Bitte berücksichtigen Sie, dass die neuen Bachelorstudiengänge erst zum Wintersemester 2020/21 eingeführt worden sind. Es kann daher sein, dass noch nicht alle Lehrveranstaltungen für die späteren Semester dieser Studiengänge angeboten werden, da sich der erste Jahrgang aktuell im ersten Fachsemester befindet. Sie sollten sich diesbezüglich unbedingt gründlich bei den für das Lehrangebot in den jeweiligen Teilstudiengängen zuständigen Stellen informieren (https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral), um eventuelle Verzögerungen in Ihrem Studium zu vermeiden.
Außerdem werden die zu den neuen Bachelorstudiengängen passenden Masterstudiengänge bisher noch nicht angeboten und es liegen auch noch keine Informationen darüber vor, wann dies der Fall sein wird.
Dies könnte unter Umständen zum Problem für Sie werden, da Sie, wenn Ihnen Ihre Leistungen für den Bachelorstudiengang größtenteils anerkannt werden, deutlich früher als unser erster Jahrgang (ab dem Wintersemester 2020/21) mit dem Bachelorstudium fertig werden. Somit könnte entweder eine Pause bis zum Beginn der neuen Masterstudiengänge entstehen oder Sie müssten eine der alten Masterstudiengänge studieren. Wie genau der Übergang von einem neuen Bachelorstudiengang in eine der alten Masterstudiengänge abläuft und unter welchen Bedingungen dieser möglich ist, ist bisher noch nicht geklärt.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Sehr geehrter Herr Walter,
vielen Dank für die ausführlichen Informationen.
Ich hätte noch eine Frage.
Wenn ich mich jetzt für das kommende WiSe 21/22 an der Uni HH für das Lehramt für SEK I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) bewerbe, gelten nach wie vor für den Bachelor NCs für jedes Teilfach. Für Deutsch 1,4 ; Erziehungswissenschaften 1,8 und ev. Religionslehre ist NC frei. Der NC meines Abiturs liegt bei 1,8.
Wenn die Wartesemester nach wie vor nach Abschluss des Abiturs zählen, wären das bei mir bis zum Wechsel / Neubewerbung 8 Wartesemester (falls ich mich irre, bitte ich um Korrektur).
Könnten Sie mir eine Einschätzung geben (auch, wenn sich NC Werte stetig ändern) wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist in dem Studiengang einen Platz zu erhalten?
Das wäre mir eine große Hilfe, denn, wenn ich die Uni wechsel besteht das Risiko bei Bewerbung keinen Platz zu erhalten.
Nochmals vielen Dank im Voraus!
Esther-Sophia
vielen Dank für die ausführlichen Informationen.
Ich hätte noch eine Frage.
Wenn ich mich jetzt für das kommende WiSe 21/22 an der Uni HH für das Lehramt für SEK I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) bewerbe, gelten nach wie vor für den Bachelor NCs für jedes Teilfach. Für Deutsch 1,4 ; Erziehungswissenschaften 1,8 und ev. Religionslehre ist NC frei. Der NC meines Abiturs liegt bei 1,8.
Wenn die Wartesemester nach wie vor nach Abschluss des Abiturs zählen, wären das bei mir bis zum Wechsel / Neubewerbung 8 Wartesemester (falls ich mich irre, bitte ich um Korrektur).
Könnten Sie mir eine Einschätzung geben (auch, wenn sich NC Werte stetig ändern) wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist in dem Studiengang einen Platz zu erhalten?
Das wäre mir eine große Hilfe, denn, wenn ich die Uni wechsel besteht das Risiko bei Bewerbung keinen Platz zu erhalten.
Nochmals vielen Dank im Voraus!
Esther-Sophia
Liebe Esther-Sophia,
1) Die Frage "gelten nach wie vor für den Bachelor NCs für jedes Teilfach" ist etwas missverständlich.
Vor einem Bewerbungsverfahren steht fest, ob (1.) ein Studiengang bzw. ein Teilstudiengang (z.B. ein Unterrichtsfach) zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist und (2.) wie viele Studienplätze gegebenenfalls angeboten werden. Die meisten Teilstudiengänge in den Lehramtsstudiengängen sind zulassungsbeschränkt.
Was prinzipiell nicht feststeht und auch nicht feststehen kann, sind die spezifischen NC-Werte, da diese immer erst nach einem Bewerbungsverfahren festgestellt werden können. Der NC-Wert Leistung gibt beispielsweise die Note der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das Abitur) der/des letzte Bewerber*in, die/der noch eine Zulassung erhalten hat, an.
Insofern "gelten" vor einem Bewerbungsverfahren keine NC-Werte; nicht die Note, die benötigt wird, sondern die Anzahl der Studienplätze steht fest.
Sie können sich die Funktionsweise des Numerus clausus an der Universität Hamburg detailliert auf unserer Webseite zu diesem Thema durchlesen.
2) Als grobe Orientierung bezüglich der Zulassungschance können Sie aktuell nur die NC-Werte des letzten Bewerbungsverfahrens nutzen, da die neuen Bachelor-Lehramtsstudiengänge erstmalig zum Wintersemester 2021/21 angeboten wurden.
Leider kann ich Ihnen auch keine bessere Prognose anbieten als die Aussage: "im letzten Bewerbungsverfahren hätten Sie mit dieser Note eine Zulassung erhalten bzw. keine Zulassung erhalten". Aufgrund der geringen Anzahl von Bewerbungsverfahren, der üblichen Schwankungen und der aktuellen Lage ist es besonders schwierig eine aussagekräftige Prognose zu den Zulassungschancen im nächsten Bewerbungsverfahren zu machen.
3) Die Zulassungshöchstzahlen, d.h die Festlegung, wie viele Studienplätze angeboten werden, für das Wintersemester 2021/22 sind aktuell noch nicht veröffentlicht. Diese Informationen werden Sie vor Beginn des Bewerbungsverfahrens (01.06.2021) auf unserer entsprechenden Webseite finden.
4) Bezüglich des von Ihnen angesprochen Unterrichtsfaches "Evangelische Religion" würde ich noch ergänzen, dass dieses nicht zulassungsfrei ist, sondern, dass im letzten Bewerbungsverfahren lediglich alle Bewerber*innen zugelassen wurden. Der Unterschied ist relevant, weil es sich prinzipiell um einen zulassungsbeschränkten Teilstudiengang handelt und Bewerber*innen bei entsprechender Nachfrage auch abgelehnt werden könnten.
5) Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das Abitur). Man darf allerdings während der Wartezeit an keiner deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Hochschule eingeschrieben sein. Semester in denen eine solche Immatrikulation besteht, zählen nicht als Wartesemester und werden daher von der Anzahl der Halbjahre abgezogen.
Außerdem zählen nur vollständige Semester als Wartesemester. Da das Abitur in der Regel im Sommersemester (01.04. - 30.09. eines Jahres) abgelegt wird, wäre das jeweilige Sommersemester also noch kein Wartesemester, da es unvollständig ist. Sie könne sich die Regelungen zur Wartezeit auch nochmals auf unserer entsprechenden Webseite durchlesen.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Die Frage "gelten nach wie vor für den Bachelor NCs für jedes Teilfach" ist etwas missverständlich.
Vor einem Bewerbungsverfahren steht fest, ob (1.) ein Studiengang bzw. ein Teilstudiengang (z.B. ein Unterrichtsfach) zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist und (2.) wie viele Studienplätze gegebenenfalls angeboten werden. Die meisten Teilstudiengänge in den Lehramtsstudiengängen sind zulassungsbeschränkt.
Was prinzipiell nicht feststeht und auch nicht feststehen kann, sind die spezifischen NC-Werte, da diese immer erst nach einem Bewerbungsverfahren festgestellt werden können. Der NC-Wert Leistung gibt beispielsweise die Note der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das Abitur) der/des letzte Bewerber*in, die/der noch eine Zulassung erhalten hat, an.
Insofern "gelten" vor einem Bewerbungsverfahren keine NC-Werte; nicht die Note, die benötigt wird, sondern die Anzahl der Studienplätze steht fest.
Sie können sich die Funktionsweise des Numerus clausus an der Universität Hamburg detailliert auf unserer Webseite zu diesem Thema durchlesen.
2) Als grobe Orientierung bezüglich der Zulassungschance können Sie aktuell nur die NC-Werte des letzten Bewerbungsverfahrens nutzen, da die neuen Bachelor-Lehramtsstudiengänge erstmalig zum Wintersemester 2021/21 angeboten wurden.
Sie müssen bedenken, dass es für jedes Unterrichtsfach ein spezifisches Kontingent von Studienplätzen für den jeweiligen Studiengang gibt. Durch die Reform der Lehramtsstudiengänge haben sich natürlich auch die Studienplatzkontingente verändert. Einen Überblick über die Anzahl der Studienplätze und der Bewerbungen in den Lehramtsstudiengängen im Wintersemester 2020/21 finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aemter.pdf.Lehramt für Sekundarstufe I u. II (Stadtteilschulen und Gymnasien) - WS 2020/21 (Teilstudiengang - Note / Wartesemester)
- Erziehungswissenschaft - 1.7 / 10
- Deutsch - 1.4 / 10
- Evangelische Religion - alle Bewerber zugelassen
Leider kann ich Ihnen auch keine bessere Prognose anbieten als die Aussage: "im letzten Bewerbungsverfahren hätten Sie mit dieser Note eine Zulassung erhalten bzw. keine Zulassung erhalten". Aufgrund der geringen Anzahl von Bewerbungsverfahren, der üblichen Schwankungen und der aktuellen Lage ist es besonders schwierig eine aussagekräftige Prognose zu den Zulassungschancen im nächsten Bewerbungsverfahren zu machen.
3) Die Zulassungshöchstzahlen, d.h die Festlegung, wie viele Studienplätze angeboten werden, für das Wintersemester 2021/22 sind aktuell noch nicht veröffentlicht. Diese Informationen werden Sie vor Beginn des Bewerbungsverfahrens (01.06.2021) auf unserer entsprechenden Webseite finden.
4) Bezüglich des von Ihnen angesprochen Unterrichtsfaches "Evangelische Religion" würde ich noch ergänzen, dass dieses nicht zulassungsfrei ist, sondern, dass im letzten Bewerbungsverfahren lediglich alle Bewerber*innen zugelassen wurden. Der Unterschied ist relevant, weil es sich prinzipiell um einen zulassungsbeschränkten Teilstudiengang handelt und Bewerber*innen bei entsprechender Nachfrage auch abgelehnt werden könnten.
5) Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das Abitur). Man darf allerdings während der Wartezeit an keiner deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Hochschule eingeschrieben sein. Semester in denen eine solche Immatrikulation besteht, zählen nicht als Wartesemester und werden daher von der Anzahl der Halbjahre abgezogen.
Außerdem zählen nur vollständige Semester als Wartesemester. Da das Abitur in der Regel im Sommersemester (01.04. - 30.09. eines Jahres) abgelegt wird, wäre das jeweilige Sommersemester also noch kein Wartesemester, da es unvollständig ist. Sie könne sich die Regelungen zur Wartezeit auch nochmals auf unserer entsprechenden Webseite durchlesen.
Liebe Grüße
Thomas Walter