Hallo,
ich habe bereits ein Studium an der Uni Hamburg (Bachelor) abgeschlossen und würde mich gerne für den Studiengang Lehramt bewerben. Ich weiß, es kann sowohl die Abiturnote, als auch die Abschlussnote für die Bewerbung angegeben werden, doch meine Frage ist, ob ich trotz meines Erstudiums noch über Wartesemester verfüge (nach dem Bachelor 6) oder ob erst nach dem Abschluss des Bachelors wieder Wartesemester aufgebaut werden können?
Danke schon im Vorraus.
Beste Grüße
Hallo Studieninteressierter_2016,
Vor dem Studium gesammelte Wartesemester verfallen durch ein Erststudium nicht. Das bedeutet, sofern Sie sich mit Ihrer Abiturnote bewerben, werden dabei wieder die Wartesemester berücksichtigt, die Sie vor Beginn Ihres Erststudiums gesammelt haben. Weiterhin wird dann auch die Zeit als Wartezeit gezählt, die seit Ihrem ersten Abschluss vergangen ist, da nur die Zeiten nicht als Wartezeit gezählt werden, in denen Sie an einer Hochschule eingeschrieben waren.
Sollten Sie sich mit der Abschlussnote Ihres ersten Studiums bewerben, wird als Wartezeit nur die Zeit gezählt, die seit dem Abschluss dieses Studiums vergangen ist, da dann Ihr Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung gilt und als Wartezeit die Zeit gezählt wird, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vergangen ist. Die Zeit vor dem Erststudium zählt daher dann nicht dazu.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Vor dem Studium gesammelte Wartesemester verfallen durch ein Erststudium nicht. Das bedeutet, sofern Sie sich mit Ihrer Abiturnote bewerben, werden dabei wieder die Wartesemester berücksichtigt, die Sie vor Beginn Ihres Erststudiums gesammelt haben. Weiterhin wird dann auch die Zeit als Wartezeit gezählt, die seit Ihrem ersten Abschluss vergangen ist, da nur die Zeiten nicht als Wartezeit gezählt werden, in denen Sie an einer Hochschule eingeschrieben waren.
Sollten Sie sich mit der Abschlussnote Ihres ersten Studiums bewerben, wird als Wartezeit nur die Zeit gezählt, die seit dem Abschluss dieses Studiums vergangen ist, da dann Ihr Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung gilt und als Wartezeit die Zeit gezählt wird, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vergangen ist. Die Zeit vor dem Erststudium zählt daher dann nicht dazu.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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