Guten Tag,
ich habe vor, zum diesjährigen WiSe ein Lehramtsstudium zu beginnen (u.a. Physik als Unterrichtsfach).
Coronabedingt habe ich aktuell viel Leerlauf und würde die Zeit gerne sinnvoll nutzen. Meine Idee: Ich könnte mich schon zum SoSe in den Bachelorstudiengang Physik einschreiben und die ein oder andere Leistung erbringen, die ich mir im späteren Lehramtsstudium anrechnen lassen kann.
Ist das ohne Weiteres möglich oder entsteht mir im Bewerbungsverfahren zum nächsten WiSe daraus ein Nachteil? (vom "verlorenen" Wartesemester einmal abgesehen..)
Herzlichen Dank für Ihre Mühen,
Caribena
Liebe Caribena,
die einzelnen Bewerbungsverfahren an der Universität Hamburg sind grundsätzlich unabhängig.
Sie haben also keinen Nachteil im Bewerbungsverfahren des Wintersemesters, wenn Sie sich für das Sommersemester bewerben, gegebenenfalls immatrikulieren und schon Leistungen erbringen.
Ob Ihnen die Leistungen des ersten Semesters des Studiengangs B.Sc. Physik auch für das Unterrichtsfach Physik anerkannt werden, sollten Sie aber vorher mit dem zuständigen Studienbüro Physik absprechen. Das Studienbüro Physik ist sowohl für den Studiengang B.Sc. Physik als auch für die spätere Anerkennung von Leistungen für den Teilstudiengang Physik im Rahmen eines Lehramtsstudiums zuständig.
Ihr zusätzlicher Hinweis auf die Wartezeit ist natürlich zutreffend, da Semester, in denen man an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist, keine Wartezeit darstellen.
Liebe Grüße
Thomas Walter
die einzelnen Bewerbungsverfahren an der Universität Hamburg sind grundsätzlich unabhängig.
Sie haben also keinen Nachteil im Bewerbungsverfahren des Wintersemesters, wenn Sie sich für das Sommersemester bewerben, gegebenenfalls immatrikulieren und schon Leistungen erbringen.
Ob Ihnen die Leistungen des ersten Semesters des Studiengangs B.Sc. Physik auch für das Unterrichtsfach Physik anerkannt werden, sollten Sie aber vorher mit dem zuständigen Studienbüro Physik absprechen. Das Studienbüro Physik ist sowohl für den Studiengang B.Sc. Physik als auch für die spätere Anerkennung von Leistungen für den Teilstudiengang Physik im Rahmen eines Lehramtsstudiums zuständig.
Ihr zusätzlicher Hinweis auf die Wartezeit ist natürlich zutreffend, da Semester, in denen man an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist, keine Wartezeit darstellen.
Liebe Grüße
Thomas Walter