Hallo,
ich habe mich bereits fürs Propädeutikum an UHH beworben, muss aber zuerst an der Eingangsprüfung teilnehmen, da ich zu dieser Zeit noch kein Sprachzertifikat nachweisen konnte. In einem E-mail mit der Einladung auf die Prüfung steht, dass ich erst ab Anfang März über den Bescheid erfahre. Im Text stand:
''Sobald die Ergebnisse dieser Eingangsprüfung feststehen, erhalten Sie das Ergebnis und damit das endgültige Ergebnis
Ihrer Bewerbung in Ihrem Bewerberaccount mitgeteilt, dies wird voraussichtlich ab Anfang März der Fall sein.
Beachten Sie bitte unbedingt, dass sich im Falle einer Zulassung enge Fristen zur Einschreibung anschließen.
Zur Immatrikulation müssen die in der Online-Bewerbung getätigten Angaben durch amtlich beglaubigte Kopien belegt
werden.''
Am Anfang März bin ich aber leider nicht in Deutschland (genauer gesagt von 25.Februar bis 10.März), und würde gerne das genaue Datum wissen, wann ich den Bescheid bekomme, damit ich mich rechtzeitig bis 14 Tage einschreiben bzw. jemandem die Vollmacht überlassen kann.
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
mit freundlichen Grüßen,
Tanja K.
Liebe Tanja K.,
Eine genaueres Datum als den Zeitrahmen, der in der Email, die Sie bekommen haben, angegeben ist, können wir Ihnen leider auch nicht nennen. Allerdings erfolgt die Einschreibung an der Uni Hamburg nicht persönlich, sondern durch die Einsendung der Unterlagen für die Einschreibung per Post, d.h. Sie können die Einschreibung ggf. auch aus dem Ausland vornehmen, sofern Sie alle einzureichenden Unterlagen bei sich haben. Sollten Ihnen dies zu umständlich bzw. zu unsicher sein, können Sie aber auch zur Sicherheit jetzt schon alle Unterlagen zusammenstellen und einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht ausstellen, damit diese für Sie den Immatrikulationsantrag ausfüllen und unterschreiben sowie Ihre Unterlagen einreichen kann. Informationen zur Vollmacht finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... macht.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine genaueres Datum als den Zeitrahmen, der in der Email, die Sie bekommen haben, angegeben ist, können wir Ihnen leider auch nicht nennen. Allerdings erfolgt die Einschreibung an der Uni Hamburg nicht persönlich, sondern durch die Einsendung der Unterlagen für die Einschreibung per Post, d.h. Sie können die Einschreibung ggf. auch aus dem Ausland vornehmen, sofern Sie alle einzureichenden Unterlagen bei sich haben. Sollten Ihnen dies zu umständlich bzw. zu unsicher sein, können Sie aber auch zur Sicherheit jetzt schon alle Unterlagen zusammenstellen und einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht ausstellen, damit diese für Sie den Immatrikulationsantrag ausfüllen und unterschreiben sowie Ihre Unterlagen einreichen kann. Informationen zur Vollmacht finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... macht.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schelling,
danke für Ihre Informationen. Ich hätte noch eine Frage - ich habe an der Eingangsprüfung beim Studienkolleg teilgenommen. Das Ergebnis der Prüfung wird mit dem Ergebnis meiner Bewerbung im StiNE Portal mitgeteilt. Also verstehe ich das denn richtig, dass ich im Falle der Zulassung kein Sprachzertifikat zusenden muss? Weil dann wäre das unmöglich für mich, weil ich in dieser Zeit nicht in Deutschland bin. Aus dem Ausland kann ich die Unterlagen leider nicht schicken, weil ich nach USA reise und von daher dauert die Absendung mindestens zwei Wochen.
Reicht es dann, wenn ich nur folgende Dokumente abschicke : den Imatrikulationsantrag, die beglaubigte Übersetzung der Abitur, die Vorprüfungsdokumentation, die Versicherungsbescheinigung und die Vollmacht und eine beglaubigte Passkopie der beauftragten Person?
Danke und Entschuldigung für so viele Fragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja K.
danke für Ihre Informationen. Ich hätte noch eine Frage - ich habe an der Eingangsprüfung beim Studienkolleg teilgenommen. Das Ergebnis der Prüfung wird mit dem Ergebnis meiner Bewerbung im StiNE Portal mitgeteilt. Also verstehe ich das denn richtig, dass ich im Falle der Zulassung kein Sprachzertifikat zusenden muss? Weil dann wäre das unmöglich für mich, weil ich in dieser Zeit nicht in Deutschland bin. Aus dem Ausland kann ich die Unterlagen leider nicht schicken, weil ich nach USA reise und von daher dauert die Absendung mindestens zwei Wochen.
Reicht es dann, wenn ich nur folgende Dokumente abschicke : den Imatrikulationsantrag, die beglaubigte Übersetzung der Abitur, die Vorprüfungsdokumentation, die Versicherungsbescheinigung und die Vollmacht und eine beglaubigte Passkopie der beauftragten Person?
Danke und Entschuldigung für so viele Fragen.

Mit freundlichen Grüßen,
Tanja K.
Liebe Tanja K.
Das ist richtig - wenn Sie an der Eingangsprüfung teilgenommen haben, müssen Sie kein Sprachzertifikat einreichen. Eine beglaubigte Übersetzung Ihres Schulabschlusszeugnisses zusätzlich zur Vorprüfungsdokumentation ist ebenfalls nicht erforderlich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das ist richtig - wenn Sie an der Eingangsprüfung teilgenommen haben, müssen Sie kein Sprachzertifikat einreichen. Eine beglaubigte Übersetzung Ihres Schulabschlusszeugnisses zusätzlich zur Vorprüfungsdokumentation ist ebenfalls nicht erforderlich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schelling,
bitte, beantworten sie noch eine Frage. Mir ist es jetzt mit der Krankenversicherung während des Proädeutikums nicht klar. Ich habe gelesen, ich darf noch keine studentische Versicherung haben.
Ich habe jetzt eine Stelle, wo ich teilzeitlich arbeite. Meine Stundenzahl beträgt ungefähr 130 Stunden pro Monat. Dazu bin ich auch von meinem Arbeitgeber versichert. Wenn ich jetzt mit dem Studium auf dem Propädeutikum anfange, wie viel Stunden werde ich nach der Regelung pro Monat arbeiten können? Werde ich dann mir eine 450 Euro Stelle suchen und dazu sich selber gesetzlich versichern müssen? Oder kann ich einfach die Stundenzahl verringern (sodass es aber immer noch keine 450 Euro Stelle wird und ich dabei versichert bleibe)?
Ich Frage das wegen der Krankenversicherungsbescheinigung für die Einschreibung. Ich verstehe leider nicht, ob meine jetzige Versicherung für die Einschreibung reicht, oder ob etwas anderes benötigt ist.
Ich danke Ihnen wieder für Ihre Hilfe,
mit freundlichen Grüßen,
Tanja K.
bitte, beantworten sie noch eine Frage. Mir ist es jetzt mit der Krankenversicherung während des Proädeutikums nicht klar. Ich habe gelesen, ich darf noch keine studentische Versicherung haben.
Ich habe jetzt eine Stelle, wo ich teilzeitlich arbeite. Meine Stundenzahl beträgt ungefähr 130 Stunden pro Monat. Dazu bin ich auch von meinem Arbeitgeber versichert. Wenn ich jetzt mit dem Studium auf dem Propädeutikum anfange, wie viel Stunden werde ich nach der Regelung pro Monat arbeiten können? Werde ich dann mir eine 450 Euro Stelle suchen und dazu sich selber gesetzlich versichern müssen? Oder kann ich einfach die Stundenzahl verringern (sodass es aber immer noch keine 450 Euro Stelle wird und ich dabei versichert bleibe)?
Ich Frage das wegen der Krankenversicherungsbescheinigung für die Einschreibung. Ich verstehe leider nicht, ob meine jetzige Versicherung für die Einschreibung reicht, oder ob etwas anderes benötigt ist.
Ich danke Ihnen wieder für Ihre Hilfe,
mit freundlichen Grüßen,
Tanja K.
Liebe Tanja K.,
Von Seiten der Universität gibt es keine Vorgabe dafür, was für Arten von Stellen Sie haben dürfen, während Sie für ein Studium eingeschrieben sind. D.h. Sie müssen sich aufgrund des Studiums keine neue Stelle auf 450-Euro-Basis suchen, sondern können Ihrer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit weiter nachgehen, wobei Sie natürlich darauf achten sollten, dass Ihre Stundenzahl mit einem Studium vereinbar ist. Für die Einschreibung reicht dem entsprechend auch ein Krankenversicherungsnachweis aus, aus dem hervorgeht, dass Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind oder von der Versicherungspflicht befreit und bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind. Genauere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erung.html
Es kann aber sein, dass sich an Ihrem Versichertenstatus etwas ändert, wenn Sie einen Studierendenstatus erhalten. Was in dem Zusammenhang sozialversicherungsrechtlich zu beachten ist, können wir Ihnen allerdings nicht beantworten. Hier sollten Sie sich in jedem Fall noch einmal mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu klären, ob es im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Studiums etwas zu beachten gibt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Von Seiten der Universität gibt es keine Vorgabe dafür, was für Arten von Stellen Sie haben dürfen, während Sie für ein Studium eingeschrieben sind. D.h. Sie müssen sich aufgrund des Studiums keine neue Stelle auf 450-Euro-Basis suchen, sondern können Ihrer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit weiter nachgehen, wobei Sie natürlich darauf achten sollten, dass Ihre Stundenzahl mit einem Studium vereinbar ist. Für die Einschreibung reicht dem entsprechend auch ein Krankenversicherungsnachweis aus, aus dem hervorgeht, dass Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind oder von der Versicherungspflicht befreit und bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind. Genauere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erung.html
Es kann aber sein, dass sich an Ihrem Versichertenstatus etwas ändert, wenn Sie einen Studierendenstatus erhalten. Was in dem Zusammenhang sozialversicherungsrechtlich zu beachten ist, können wir Ihnen allerdings nicht beantworten. Hier sollten Sie sich in jedem Fall noch einmal mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu klären, ob es im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Studiums etwas zu beachten gibt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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