Hallo,
ich habe in Bezug auf die Gutachter der Bachelorarbeit (Lehramt PriSe) eine Frage und zwar bin unsicher, wer 1. und 2.Gutachter sein kann. Ist es egal, ob der 1.Gutachter ein wissenschaftlicher Mitarbeit ist und dann aber der 2.Gutachter ein Hochschullehrer/Professor des Fachbereichs ist. Oder muss der 1.Gutachter unbedingt ein Professor sein?
Ich habe als 1.Gutachter bereits jemanden, jedoch zählt dieser zu den wissenschaftlichen Mitarbeitern. Somit scheint das ja auch in Ordnung zu sein oder, da sie mich als 2.Gutachter an einen Professor verwiesen hat
Vielen Dank im Voraus.
Laura
Liebe Laura,
die Bachelorarbeit ist von der/dem Betreuer*in bzw. und einer/s weiteren Prüfers*in aus dem Kreis der Prüfungsberechtigten schriftlich zu beurteilen. Einer der Gutachter muss aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen stammen bzw. habilitiert sein. Dieses ist in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs festgelegt, nach der Sie studieren. Laut Prüfungsordnung ist nicht festgelegt, wer der beiden Erst- bzw. Zweitgutachter ist. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -le-ba.pdf
Mit besten Grüßen,
BK
die Bachelorarbeit ist von der/dem Betreuer*in bzw. und einer/s weiteren Prüfers*in aus dem Kreis der Prüfungsberechtigten schriftlich zu beurteilen. Einer der Gutachter muss aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen stammen bzw. habilitiert sein. Dieses ist in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs festgelegt, nach der Sie studieren. Laut Prüfungsordnung ist nicht festgelegt, wer der beiden Erst- bzw. Zweitgutachter ist. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -le-ba.pdf
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg