Moin moin,
ich hätte gerne gewusst, welche Dokumente für Beweis nötig wären.
Für die Betreuung meiner 2 Kindern (8-Jährige und 4-Jährige) würde ich gerne Urlaubssemester stellen.
Dann sollte ich im Stine die Familienurkunde oder die Meldebestätigung hochladen? Was für ein Dokument muss ich schicken.
Vielen Dank im Voraus!
Mit herzlichen Grüßen
Byeongjin Jeong
Liebe Byeongjin,
bitte stellen Sie den Antrag auf Beurlaubung vor Semesterbeginn (zum Sommersemester bis zum 01.04.) online über STiNE (in der Rubrik Studium > Anträge einen elektronischen Antrag auf Beurlaubung). Mit Ihrem Antrag laden Sie bitte die Meldebescheinigung von sich und Ihren Kindern sowie deren Geburtsurkunden als Nachweise zum Antrag im Antragsformular hoch.
Eine Beurlaubung erfolgt im Regelfall semesterweise. In den Fällen der Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren ist eine Beurlaubung bis zur Dauer von drei Jahren möglich.
Der Bescheid zur Genehmigung Ihrer Beurlaubung steht Ihnen nach der Entscheidung in Ihrem STiNE-Account unter "Dokumente" zur Verfügung. Ablehnende Bescheide werden per Post versendet.
Bitte beachten Sie, dass während einer Beurlaubung der volle Semesterbeitrag zu zahlen ist.
Informationen zur Beurlaubung/Urlaubssemester finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10922626
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
bitte stellen Sie den Antrag auf Beurlaubung vor Semesterbeginn (zum Sommersemester bis zum 01.04.) online über STiNE (in der Rubrik Studium > Anträge einen elektronischen Antrag auf Beurlaubung). Mit Ihrem Antrag laden Sie bitte die Meldebescheinigung von sich und Ihren Kindern sowie deren Geburtsurkunden als Nachweise zum Antrag im Antragsformular hoch.
Eine Beurlaubung erfolgt im Regelfall semesterweise. In den Fällen der Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren ist eine Beurlaubung bis zur Dauer von drei Jahren möglich.
Der Bescheid zur Genehmigung Ihrer Beurlaubung steht Ihnen nach der Entscheidung in Ihrem STiNE-Account unter "Dokumente" zur Verfügung. Ablehnende Bescheide werden per Post versendet.
Bitte beachten Sie, dass während einer Beurlaubung der volle Semesterbeitrag zu zahlen ist.
Informationen zur Beurlaubung/Urlaubssemester finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10922626
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Liebe Frau Hoffmann,
ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre sorgfältige Antwort. Dadurch hab ich ja richtig verstanden : )
Und dann soll ich auch vor der Frist im April aus Ausländerbehörde eine Genehmigung bekommen, wenn ich für 2 Jahre oder 3 Jahre Beurlauben geplant habe?
Liebe Grüße
Byeongjin Jeong
ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre sorgfältige Antwort. Dadurch hab ich ja richtig verstanden : )
Und dann soll ich auch vor der Frist im April aus Ausländerbehörde eine Genehmigung bekommen, wenn ich für 2 Jahre oder 3 Jahre Beurlauben geplant habe?
Liebe Grüße
Byeongjin Jeong
Liebe Byeongjin,
ja, bei mehreren Urlaubssemestern müssen Sie vor der Antragstellung die Genehmigung der Ausländerbehörde einholen.
Die Beantragung eines Urlaubssemesters ist ohne vorherige Genehmigung der Ausländerbehörde möglich.
Diese Information können Sie hier nachlesen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10923876
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
ja, bei mehreren Urlaubssemestern müssen Sie vor der Antragstellung die Genehmigung der Ausländerbehörde einholen.
Die Beantragung eines Urlaubssemesters ist ohne vorherige Genehmigung der Ausländerbehörde möglich.
Diese Information können Sie hier nachlesen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10923876
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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