Hallo, ich befinde mich im eventuell letzten Semester in Sozialökonimie. Im März belege ich meine letzten 3 Prüfungen. Parralel schreibe ich an meiner Bachelorarbeit und möchte diese eventuell auch bis 31.3. abgegeben haben, auch wenn die Abgabe-Frist wegen der geschlossenen Wirschaftsbibliothek bis Mai verlängert wurde. Meine Frage ist : wenn ich NICHT den semesterbeitrag rechtzeitig überweise, aber eine der Prüfungen NICHT bestanden habe!? : Wie hoch ist die Nachmeldegebühr und bis zu welchem Stichtag ist dies überhaupt möglich??
Die Klausurenergebnisse kamen teilweise erst im Mai ! Desweiteren müßte ich mich deshalb vorsichtshalber für abgelegten Prüfungen nochmals anmelden, falls ich durchgefallen bin und das Ergebnis erst nach der NACHMELDEPHASE erscheint . ( durchaus schon vorgekommen. und Bachelorkorrektur darf auch lange dauern)
Es stellt sich so dar, als sollte ich mich einfach für das kommende Semester neu einschreiben!?
Frage : Bekomme ich dann anteilig oder alles zurück, wenn ich Prüfungen bestanden und Bachelor-Arbeit abgegeben? und ab wann bin ich nicht mehr Student. Mit erhalt der letzten Note ( Bachelor oder Prüfung)? Oder mit Abgabetag der Leistung?
Vielen Dank
Hallo DaBü,
die Nichteinhaltung der Rückmeldefristen führt zur Exmatrikulation. Die Fristen für den Eingang der Zahlungen des Semesterbeitrages enden zu einem Sommersemester am 1. April. Siehe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Wenn Studierende ihr Studium nicht aufgeben wollen, die Rückmeldefrist aber bereits verstrichen ist, ist eine verspätete – aber gebührenpflichtige – Rückmeldung möglich. Die Gebühr für die verspätete Rückmeldung beträgt 30 Euro - zzgl. des Semesterbeitrags für das Sommersemester 2021 (332€).
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Studienbüro, ob eine Rückmeldung zum Sommersemester 2021 für Sie erforderlich ist: https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... nomie.html
Sofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen exmatrikuliert.
Weitere Informationen zum Thema Exmatrikulation finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html
Sollten Sie sich zum Sommersemester 2021 zurückmelden und vorzeitig exmatrikulieren, können Sie sich, sobald Sie die Exmatrikulationsbescheinigung erhalten haben, den verbleibenden Anteil für das Semesterticket bei der Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg zurückerstatten lassen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928390
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
die Nichteinhaltung der Rückmeldefristen führt zur Exmatrikulation. Die Fristen für den Eingang der Zahlungen des Semesterbeitrages enden zu einem Sommersemester am 1. April. Siehe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Wenn Studierende ihr Studium nicht aufgeben wollen, die Rückmeldefrist aber bereits verstrichen ist, ist eine verspätete – aber gebührenpflichtige – Rückmeldung möglich. Die Gebühr für die verspätete Rückmeldung beträgt 30 Euro - zzgl. des Semesterbeitrags für das Sommersemester 2021 (332€).
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Studienbüro, ob eine Rückmeldung zum Sommersemester 2021 für Sie erforderlich ist: https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... nomie.html
Sofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen exmatrikuliert.
Weitere Informationen zum Thema Exmatrikulation finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html
Sollten Sie sich zum Sommersemester 2021 zurückmelden und vorzeitig exmatrikulieren, können Sie sich, sobald Sie die Exmatrikulationsbescheinigung erhalten haben, den verbleibenden Anteil für das Semesterticket bei der Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg zurückerstatten lassen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928390
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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