Hallo,
ich studiere derzeit "Deutsche Sprache und Literatur" im Hauptfach und überlege zu einem zulassungsbeschränkten Nebenfach zu wechseln.
Ist die hierfür notwendige Bewerbung nur zum Wintersemester möglich oder auch jetzt schon zum kommenden Sommersemester?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe*r lrkthrn,
die Bewerbung für den Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Nebenfach ist an der Universität Hamburg ausschließlich zum Wintersemester möglich.
Die nächste Bewerbungsmöglichkeit wäre folglich in der Bewerbungsphase des Wintersemesters 2021/22 ab dem 01.06.2021.
Liebe Grüße
Thomas Walter
die Bewerbung für den Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Nebenfach ist an der Universität Hamburg ausschließlich zum Wintersemester möglich.
Die nächste Bewerbungsmöglichkeit wäre folglich in der Bewerbungsphase des Wintersemesters 2021/22 ab dem 01.06.2021.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Vielen Dank!
Ich habe noch eine andere Frage dazu: Könnte ich mir die Module, die ich in meinem aktuellen Nebenfach belege, dann in meinen Wahlbereich anrechnen lassen? Und Module, die ich im kommenden Semester im Wahlbereich belege und im Pflichtbereich des neuen Nebenfaches liegen, anrechnen lassen?
Ich habe noch eine andere Frage dazu: Könnte ich mir die Module, die ich in meinem aktuellen Nebenfach belege, dann in meinen Wahlbereich anrechnen lassen? Und Module, die ich im kommenden Semester im Wahlbereich belege und im Pflichtbereich des neuen Nebenfaches liegen, anrechnen lassen?
Liebe*r lrkthrn,
an der Universität Hamburg sind die einzelnen Fachbereiche bzw. Fakultäten für die Anerkennung von vorhandenen Studien- und Prüfungsleistungen zuständig.
Sie müssten sich also mit Ihrer Frage an das zuständige Studienbüro Ihres Hauptfaches bzw. zukünftigen Nebenfaches wenden, je nachdem für welches Fach Sie sich Leistungen anerkennen lassen wollen: www.uni-hamburg.de/studienbueros.
Bitte bedenken Sie, dass die verbindliche Anerkennung an der Universität Hamburg prinzipiell erst nach der Immatrikulation, in Ihrem Fall also nach dem Fachwechsel, vorgenommen wird.
Liebe Grüße
Thomas Walter
an der Universität Hamburg sind die einzelnen Fachbereiche bzw. Fakultäten für die Anerkennung von vorhandenen Studien- und Prüfungsleistungen zuständig.
Sie müssten sich also mit Ihrer Frage an das zuständige Studienbüro Ihres Hauptfaches bzw. zukünftigen Nebenfaches wenden, je nachdem für welches Fach Sie sich Leistungen anerkennen lassen wollen: www.uni-hamburg.de/studienbueros.
Bitte bedenken Sie, dass die verbindliche Anerkennung an der Universität Hamburg prinzipiell erst nach der Immatrikulation, in Ihrem Fall also nach dem Fachwechsel, vorgenommen wird.
Liebe Grüße
Thomas Walter