Hallo,
aufgrund der aktuellen Corona Situation ist meine Frage, ob die Gebühren für ein Semesterticket abgesetzt werden könne? Ich nutze dieses überhaupt nicht, da ich nicht mehr nach Hamburg fahre und dies auch im Sommersemester nicht tun werde. Ich komme aus der Nähe von Bremen und würde das Semesterticket schlicht weg nicht brauchen, aber viel dafür bezahlen.
Gibt es hier Regelungen?
MfG
Stella Wintermann
Liebe Stella Wintermann,
das Semesterticket ist prinzipiell ein Pflichtticket und muss von allen immatrikulierten Studierenden der Universität Hamburg über den entsprechenden Anteil am Semesterbeitrag bezahlt werden.
Studierende müssen also in jedem Fall den vollständigen Semesterbeitrag überweisen, der im Beitragsbescheid angegeben wird. Eine Befreiung vom oder ein Verzicht auf das Semesterticket im Sinne eines reduzierten Semesterbeitrags gibt es an der Universität Hamburg nicht.
Es gibt aber einen Prozess für die nachträgliche Rückerstattung der Kosten des Semestertickets, welcher vom Studierendenwerk Hamburg organisiert und verantwortet wird. Der Antrag auf Rückerstattung ist vor Beginn des jeweiligen Semesters zu stellen.
Bitte informieren Sie sich auf folgender Webseite des Studierendenwerks Hamburg über die Bedingungen, Fristen und praktischen Schritte für einen solchen Antrag auf Rückerstattung: https://www.studierendenwerk-hamburg.de ... erstattung.
Liebe Grüße
Thomas Walter
das Semesterticket ist prinzipiell ein Pflichtticket und muss von allen immatrikulierten Studierenden der Universität Hamburg über den entsprechenden Anteil am Semesterbeitrag bezahlt werden.
Studierende müssen also in jedem Fall den vollständigen Semesterbeitrag überweisen, der im Beitragsbescheid angegeben wird. Eine Befreiung vom oder ein Verzicht auf das Semesterticket im Sinne eines reduzierten Semesterbeitrags gibt es an der Universität Hamburg nicht.
Es gibt aber einen Prozess für die nachträgliche Rückerstattung der Kosten des Semestertickets, welcher vom Studierendenwerk Hamburg organisiert und verantwortet wird. Der Antrag auf Rückerstattung ist vor Beginn des jeweiligen Semesters zu stellen.
Bitte informieren Sie sich auf folgender Webseite des Studierendenwerks Hamburg über die Bedingungen, Fristen und praktischen Schritte für einen solchen Antrag auf Rückerstattung: https://www.studierendenwerk-hamburg.de ... erstattung.
Liebe Grüße
Thomas Walter