Bearbeitet Wechsel von Wirtschaftsmathematik zu Lehramtsstudium
Hallo, ich bin Student der Wirtschaftsmathematik und strebe zum Sommer den Bachelor an. Derzeit habe ich einen Lehrauftrag an einem Gymnasium und ich habe so viel Freude an dieser Arbeit, dass ich gerne auf Lehramt studieren möchte. Ich bekomme in den nächsten Tagen das Thema meiner Bachelorarbeit und es ist sicher richtig, dieses Studium zum Sommer mit dem Bachelor abzuschließen. Ich möchte aber gern auf Gymnasiallehramt Mathematik und Biologie studieren. Mein Abischnitt ist 2,3 . Habe ich die Möglichkeit eines solchen Wechsels an der Uni Hamburg zum Wintersemester 2021/22?
Was empfehlen Sie mir? Wie gehe ich am besten vor? Beste Grüße!
Re: Wechsel von Wirtschaftsmathematik zu Lehramtsstudium
Liebe Mathestudent21,

1) Da Sie eine Ausbildung zum Lehrer für die Schulform Gymnasium anstreben, müssten Sie den entsprechenden Bachelor- und Masterstudiengang studieren und abschließen.

Sie müssten sich also zunächst ins erste Fachsemester des Bachelorstudiengang Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) bewerben.

2) Die einzige Besonderheit, die für Sie relevant sein könnte, ist, dass ein abgeschlossener Bachelorstudiengang in der Regel eine eigenständige Hochschulzugangsberechtigung darstellt (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#73171169). Wenn Sie die auf der verlinkten Webseite genannten Bedingungen erfüllen, dann verfügen Sie über zwei Hochschulzugangsberechtigungen (Abitur und Bachelorabschluss) und könnten sich aussuchen, welche Sie zur Bewerbung verwenden wollen.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Bachelorabschluss nur dann als Hochschulzugangsberechtigung für Ihre Bewerbung verwenden können, wenn Sie diesen vor dem Ende der Bewerbungsphase abgeschlossen haben (also vor dem 31.07.2021). Das Bachelorzeugnis müsste dann später zur Immatrikulation von Ihnen eingereicht werden und ein entsprechendes Abschlussdatum aufweisen.

3) Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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