Bearbeitet Unterschiedliche Beträge im Musterzahlträger und im Beitragsbescheid
Liebes Team,

während der Semesterbeitrag im Bescheid auf 332 Euro beziffert wird, beträgt er im Zahlträger 282 Euro. Ich habe eine Beurlaubung für dieses Semester, welche auch bereits genehmigt worden ist. Könnte die Differenz darin bestehen, dass die Verwaltungsgebühren von 50 Euro aufgrund der Beurlaubung entfallen?

Beste Grüße
Re: Unterschiedliche Beträge im Musterzahlträger und im Beitragsbescheid
Liebe NatHH,

Ihre Vermutung ist zutreffend. Bei einer Beurlaubung von 2 oder mehr Semestern entfällt der Verwaltungskostenbeitrag von 50€ (siehe HmbHG §6a Abs.2).

Liebe Grüße
Thomas Walter
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