Guten Tag,
ich habe eine Frage. Ich werde voraussichtlich Mitte März 2021 meinen Master im Lehramt für berufliche Schulen abschließen. Ich werde den Semesterbeitrag für das SoSe2021 trotzdem zahlen, da ich gerne bis zum Sommer meinen Studentenstatus behalten würde.
Nun zu meiner Frage:
Wenn ich den Semesterbeitrag für das SoSe bezahlt habe, allerdings schon im März mein Master-Zeugnis beim ZPLA beantrage, werde ich dann automatisch zum 31.03. exmatrikuliert (da das ja das Semester ist, in dem ich mein Studium eigentlich abschließe) oder bleibe ich dann theoretisch bis zum 30.09. immatrikuliert, bis ich mich selber dann zu einem früheren Zeitpunkt exmatrikuliere?
Über eine kurze Information würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Liebe*r esrnshn,
allgemein gilt die folgende Regelung bezüglich der Exmatrikulation nach dem Abschluss des Studiums an der Universität Hamburg:
Die Antwort auf Ihre Frage hängt also davon ab, wann uns der Abschluss durch die zuständigen Stellen, in Ihrem Fall also durch das ZPLA, gemeldet wird.
Liebe Grüße
Thomas Walter
allgemein gilt die folgende Regelung bezüglich der Exmatrikulation nach dem Abschluss des Studiums an der Universität Hamburg:
Es kann allerdings, je nach dem Zeitpunkt, zu dem uns im Campus-Center der erfolgreiche Abschluss des Studiums gemeldet wird, in manchen Fällen dazu kommen, dass die Exmatrikulation erst zum Ende des Folgesemesters erfolgt. Es gibt jedoch keinen Anspruch darauf, auch im Folgesemester noch immatrikuliert zu sein, da grundsätzlich die oben zitierte Regelung gilt.Sofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert.
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html)
Die Antwort auf Ihre Frage hängt also davon ab, wann uns der Abschluss durch die zuständigen Stellen, in Ihrem Fall also durch das ZPLA, gemeldet wird.
Liebe Grüße
Thomas Walter