Guten Tag!
Ich hätte ein paar Fragen bezüglich der Immatrikulation der polnischen Studenten.
Wenn ich Koreanistik studieren will, in welchen Fächern muss ich die polnische Matura ablegen? Wie viele, auf welchem Niveau?
Kann man eine Prüfung an der Universität direkt vor dem Beginn des Studiums ablegen, anstatt eine Urkunde vorzulegen?
Gilt die polnische Matura, die im Fach Deutsch auf bilingualem Niveau bestanden worden ist, als Ersatz einer Sprachurkunde?
Mit freundlichen Grüßen
Damian Magirowski
Liebe Damian Magirowski,
1) An der Universität Hamburg gelten einheitliche Regelungen für alle Personen, die nicht über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Ich würde Sie daher zunächst bitten, sich diese Regelungen auf unserer Webseite durchlesen: www.uni-hamburg.de/vpd.
Wie Sie auf dieser Webseite lesen können, prüft die Universität Hamburg keine ausländischen Bildungsabschlüsse. Dieser Prozess wird von uni-assist übernommen. Sie müssten sich daher bitte auch bei uni-assist informieren, ob die Wahl der Fächer überhaupt eine Auswirkung auf die Anerkennung als Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland hat und gegebenenfalls welche Fachbindung der Hochschulzugangsberechtigung bei einer bestimmten Wahl der Fächer bestehen würde.
An der Universität Hamburg ist zur Immatrikulation dann lediglich der Prüfbericht, den uni-assist auf der Basis Ihrer ausländischen Bildungsabschlüsse erstellt, einzureichen.
Ich würde Ihnen empfehle, sich auf der folgenden Webseite von uni-assist entsprechend zu informieren: https://www.uni-assist.de/tools/check-hochschulzugang. Falls Ihre Fragen dadurch noch nicht vollständig beantwortet sind, müssten Sie uni-assist bitte direkt kontaktieren.
Eine Aufnahmeprüfung, die den oben beschrieben Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung ersetzt, gibt es an der Universität Hamburg nicht.
2) Der Deutschnachweis wird, anders als die ausländischen Bildungsabschlüsse, direkt an der Universität Hamburg geprüft. Alle Personen, die nicht über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, müssen einen Deutschnachweis zur Immatrikulation an der Universität Hamburg einreichen.
Sie finden alle Informationen zu diesem Thema, einschließlich einer Liste der anerkannten Sprachzertifikate, auf folgender Webseite: www.uni-hamburg.de/dsh.
Wie Sie in der Übersicht aller anerkannten Sprachzertifikate sehen, ist das Unterrichtsfach Deutsch im Rahmen eines ausländischen Schulabschlusses kein anerkannter Nachweis der Deutschkenntnisse.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) An der Universität Hamburg gelten einheitliche Regelungen für alle Personen, die nicht über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Ich würde Sie daher zunächst bitten, sich diese Regelungen auf unserer Webseite durchlesen: www.uni-hamburg.de/vpd.
Wie Sie auf dieser Webseite lesen können, prüft die Universität Hamburg keine ausländischen Bildungsabschlüsse. Dieser Prozess wird von uni-assist übernommen. Sie müssten sich daher bitte auch bei uni-assist informieren, ob die Wahl der Fächer überhaupt eine Auswirkung auf die Anerkennung als Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland hat und gegebenenfalls welche Fachbindung der Hochschulzugangsberechtigung bei einer bestimmten Wahl der Fächer bestehen würde.
An der Universität Hamburg ist zur Immatrikulation dann lediglich der Prüfbericht, den uni-assist auf der Basis Ihrer ausländischen Bildungsabschlüsse erstellt, einzureichen.
Ich würde Ihnen empfehle, sich auf der folgenden Webseite von uni-assist entsprechend zu informieren: https://www.uni-assist.de/tools/check-hochschulzugang. Falls Ihre Fragen dadurch noch nicht vollständig beantwortet sind, müssten Sie uni-assist bitte direkt kontaktieren.
Eine Aufnahmeprüfung, die den oben beschrieben Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung ersetzt, gibt es an der Universität Hamburg nicht.
2) Der Deutschnachweis wird, anders als die ausländischen Bildungsabschlüsse, direkt an der Universität Hamburg geprüft. Alle Personen, die nicht über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, müssen einen Deutschnachweis zur Immatrikulation an der Universität Hamburg einreichen.
Sie finden alle Informationen zu diesem Thema, einschließlich einer Liste der anerkannten Sprachzertifikate, auf folgender Webseite: www.uni-hamburg.de/dsh.
Wie Sie in der Übersicht aller anerkannten Sprachzertifikate sehen, ist das Unterrichtsfach Deutsch im Rahmen eines ausländischen Schulabschlusses kein anerkannter Nachweis der Deutschkenntnisse.
Liebe Grüße
Thomas Walter