Bearbeitet Ablauf Studienabschluss
Liebes CC-Team,

ich stehe kurz vorm Beenden meines BA, lediglich eine Klausur am 12.03. fehlt mir zum Abschluss. Alle anderen Ergebnisse liegen vor (auch Abschlussarbeit ist geschrieben).

- wie läuft das mit meiner Exmatrikulation? Wird die automatisch vollzogen, wenn ich nach Erhalt meines Ergebnisses mein Abschlusszeugnis beantrage und den Semesterbeitrag fürs Sommersemester nicht zahle? Was wäre, wenn ich mein Ergebnis der Note erst im April erhalte, dann also eigentlich schon keine Studentin mehr bin?

- sollte ich bspw. erst nach Start des Sommersemesters erfahren, dass ich durchgefallen bin: kann ich mich rückwirkend wieder immatrikulieren?

Danke im Voraus!
Re: Ablauf Studienabschluss
Liebe*r louisae.,

1) Allgemein gilt die folgende Regelung bezüglich der Exmatrikulation nach dem Abschluss des Studiums an der Universität Hamburg:
Sofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert.
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html)
Die Fachbereiche bzw. Fakultäten melden uns den erfolgreichen Abschluss und wir im Campus-Center nehmen dann die entsprechenden administrativen Schritte vor. Zu welchem Zeitpunkt uns die verschiedenen Fachbereiche bzw. Fakultäten die Abschlüsse melden, ist unterschiedlich und hängt von den internen Prozessen im jeweils zuständigen Studienbüro ab.

2) Ebenso erfolgt natürlich die Exmatrikulation, wenn Sie sich nicht fristgerecht zum neuen Semester durch Zahlung des Semesterbeitrags zurückmelden.

Da die letzten Prüfungsleistungen von Absolvent*innen naturgemäß eher gegen Ende des Semesters erbracht werden, ist die Exmatrikulation aufgrund fehlender Rückmeldung bei Absolvent*innen häufig der Fall. Hinsichtlich der Exmatrikulation macht es keinerlei Unterschied, ob diese durch die Meldung Ihres Fachbereiches bzw. Fakultät an uns im Campus-Center oder durch die fehlende Zahlung des Semesterbeitrags ausgelöst.

3) Die Noteneintragung und Erstellung von Abschlussdokumenten durch das zuständige Studienbüro ist natürlich auch dann noch möglich, wenn Sie nicht mehr immatrikuliert sind. In der Regel ist die Immatrikulation in einen Studiengang nur bis zur letzten Prüfung erforderlich. Das Prüfungsdatum der Abschlussarbeit ist in der Regel das Abgabedatum der Arbeit.

4) Eine verspätete Rückmeldung zum Semester ist gegen eine entsprechende Gebühr möglich (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#11635293).

Wenn Sie also davon ausgehen, dass Sie die letzte Prüfung in Ihrem Studiengang bestanden haben, dann würde ich sagen, dass Sie sich nicht mehr für das nächste Semester zurückmelden müssen. Sollte dann wider Erwarten im Sommersemester 2021 doch noch eine Immatrikulation erforderlich sein, können Sie sich immer noch im Laufe des Semesters verspätet zurückmelden und wären dann regulär für das Sommersemester 2021 in Ihrem Studiengang immatrikuliert.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Re: Ablauf Studienabschluss
Danke!
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