Bearbeitet Lehramt - Uniwechsel
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich studiere auf Lehramt Sek. I die Fächer Deutsch, Geographie und Bildungswissenschaften. Zum Sommer bin ich im 4. Semester.
In der Universität Greifswald ist noch das System der Staatsprüfung. Mein Wunsch ist es, das Studium ab dem 5. Semester in Hamburg fortzuführen.
Ist in meinem Fall eine Bewerbung erlaubt, wenn die jeweiligen Fächer angeboten werden?

• Wenn ja; nur Sek. I bieten Sie nicht an. Müsste ich mich dann für Primär- und Sek. I bewerben?

• Das Studium für die Schulform wird bei Ihnen ab 2021 verändert, da ich mich aber für das höhere Semester bewerbe, betrifft mich das nicht oder?

• Letzte Frage: Reicht für die Bewerbung der Leistungsnachweis von allen Semestern?

Mir ist bewusst, dass die Schulform identisch sein muss, jedoch haben die Studenten, die auf Lehramt Sek. I und Sek. II an der Universität Greifswald studieren, bis zum 4. Semester alle denselben Stoff. Aus diesem Grund wollte ich die eventuelle Möglichkeit nicht ergehen lassen.

Vielen lieben Dank im Voraus
Re: Lehramt - Uniwechsel
Liebe Es.dh,

1) "Ist in meinem Fall eine Bewerbung erlaubt, wenn die jeweiligen Fächer angeboten werden?"

a) Ja, Sie können sich einfach ins erste Fachsemester des Bachelorstudiengangs Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) bewerben.
Die an der Universität Hamburg angebotenen Unterrichtsfächer werden in der oben verlinkten Beschreibung des Studiengangs genannt. Die Bewerbung ins erste Fachsemester ist möglich, da es sich bei Ihrem bisherigen Studiengang nicht um den exakt gleichen Studiengang (anderer Abschlusstyp), sondern nur um einen verwandten Studiengang handelt.

b) Auch bei einer Bewerbung ins erst Fachsemester können Ihnen Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Eine Hochstufung in das zu Ihren Leistungen passende Fachsemester wird im Rahmen der Anerkennung ebenfalls vom Fachbereich bzw. der Fakultät vorgenommen.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.

Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Sie sollten sich bei Ihren Anfragen bezüglich der Anerkennung an die zuständigen Fachbereiche bzw. Fakultäten auch darüber informieren, ob in Anbetracht der bei Ihnen schon vorhandenen Leistungen eine lückenlose Fortsetzung des Studiums möglich sein wird.
Da die neuen Bachelor-Lehramtsstudiengänge erst zum Wintersemester 2020/21 eingeführt worden sind, kann es sein, dass in einzelnen Teilstudiengängen noch nicht das gesamte Lehrangebot zur Verfügung steht.

2) "Wenn ja; nur Sek. I bieten Sie nicht an. Müsste ich mich dann für Primär- und Sek. I bewerben?"

Sie nehme in Ihrer Frage auf einen alten Bachelor-Lehramtsstudiengang Bezug.
Es ist seit dem Wintersemester 2019/20 nicht mehr möglich sich für diese zu bewerben. Dies gilt sowohl für Bewerbungen ins erste Fachsemester als auch für Bewerbungen ins höhere Fachsemester.

Sie müssten also einen der neuen Bachelor-Lehramtsstudiengänge wählen, wenn Sie an der Universität Hamburg studieren wollen.

3) "Das Studium für die Schulform wird bei Ihnen ab 2021 verändert, da ich mich aber für das höhere Semester bewerbe, betrifft mich das nicht oder?"

Ich würde Ihnen davon abraten, sich ins höhere Fachsemester zu bewerben, weil der Bewerbungsprozess aufwendiger ist und es keine wirklichen Vorteile im Gegensatz zur Bewerbung ins erst Fachsemester gibt.

Aber es ist natürlich Ihre Entscheidung.
Bitte lesen Sie sich die Regelungen zur Bewerbung ins höhere Fachsemester auf unserer Webseite durch: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html.

Es wäre bei einer Bewerbung ins höhere Fachsemester besonders zu beachten, dass Sie zur Bewerbung den Nachweis von anrechenbaren Leistungen für alle drei Teilstudiengänge (Erziehungswissenschaft, Unterrichtsfach 1 und Unterrichtsfach 2) des Lehramtsstudiums erbringen müssten.

Da Sie bisher nicht den gleichen, sondern nur einen verwandten Studiengang studiert haben, müssen Sie sich im jeweils zuständigen Fachbereich der Universität Hamburg eine Einstufungsbescheinigung ausstellen lassen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass Sie ausreichend Leistungen erbracht haben, um sich in ein höheres Fachsemester zu bewerben. Bitte wenden Sie sich hinsichtlich dieser Bescheinigung an die für die jeweiligen Teilstudiengänge zuständigen Stellen: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.

4) "Letzte Frage: Reicht für die Bewerbung der Leistungsnachweis von allen Semestern?"

Wenn Sie sich ins erst Fachsemester bewerben brauchen Sie keinerlei Leistungsnachweis. Die Anerkennung würde erst nach der Immatrikulation an den zuständigen Fachbereichen bzw. Fakultäten erfolgen.
Den Ablauf bei einer Bewerbung ins höhere Fachsemester habe ich Ihnen ja bereits geschildert bzw. die entsprechenden Information verlinkt.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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