Bearbeitet Exmatrikulationsbescheinigung
Liebes CC-Team,

wenn alle Leistungen für den BA erfolgreich erbracht wurden und die Noten eingetragen sind, erfolgt zum Semsterende die Exmatrikulation. Ist die Exmatrikulationsbescheinigung direkt nach der Noteneintragung im Stine Account abrufbar oder muss ich diese beantragen?

Danke und liebe Grüße
Re: Exmatrikulationsbescheinigung
Liebe*r Yeti ,

grundsätzlich gilt an der Universität Hamburg die Regelung, dass Studierende zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihren Abschluss machen, automatisch exmatrikuliert werden (siehe www.uni-hamburg.de/exmatrikulation).

Damit dieser administrative Schritt von uns vorgenommen werden kann, müssen wir im Campus-Center aber natürlich zunächst erfahren, dass Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Dies geschieht dadurch, dass uns der Abschluss durch Ihren Fachbereich bzw. Ihre Fakultät gemeldet wird. Diese Meldung wird von den Fachbereichen sehr unterschiedlich gehandhabt. Manche melden uns den Abschluss, nachdem die letzte Prüfungsleistung eingetragen ist; andere erst dann, wenn das Zeugnis beantragt wurde oder erstellt wird.

Da die entsprechenden administrativen Prozesse sowohl am Fachbereich bzw. an der Fakultät als auch bei uns im Campus-Center etwas länger dauern können, würde ich Ihnen raten, dass Sie die Exmatrikulation einfach selber durch den Exmatrikulationsantrag in Ihrem STiNE-Account unter Studium -> Anträge beantragen.
Exmatrikulationsanträge werden in der Regel innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet und die Exmatrikulationsbescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung sofort in Ihrem STiNE-Account unter Studium -> Dokumente zur Verfügung gestellt.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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