Bearbeitet Universitätswechsel
Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich eines Universitätswechsel. Ich studiere aktuell Sonderpädagogik in Paderborn (NRW) mit den Fächern sprachliche Grundbildung und katholische Theologien und den beiden Förderschwerpunkten Lernen und Sprache. Ich schreibe voraussichtlich kommendes Semester meine Bachelorarbeit, aber muss danach noch 2-3 Kurse in dem FSP Sprache belegen, da diese nur vereinzelt im Semester angeboten werden. Ich habe aber eigentlich vor kommenden Herbst nach Hamburg zu ziehen. Ich wollte mich einmal erkundigen, ob es überhaupt möglich ist mit einigen Anrechnungen von Leistungen aus einem anderen Bundesland zu rechnen oder ob dies unmöglich erscheint.

Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.

Liebe Grüße
Lara Sommer
Re: Universitätswechsel
Liebe Lara Sommer,

wenn ich Ihr Anliegen richtig verstanden haben, dann wollen Sie noch innerhalb des Bachelorstudiums an die Universität Hamburg wechseln.

Ich würde Ihnen raten, sich ins erste Fachsemester eines Bachelorstudiengangs "Lehramt für Sonderpädagogik" zu bewerben.

Eine Bewerbung ins höher Semester wäre wahrscheinlich auch möglich, allerdings ist der Bewerbungsprozess dafür aufwendiger und Sie müssten Bescheinigungen, dass anrechenbare Leistungen für alle Teilstudiengänge des Lehramtsstudiums vorliegen, zur Bewerbung einreichen. Die Studiengänge "Lehramt für Sonderpädagogik" setzen sich aus drei Teilstudiengängen zusammen, Erziehungswissenschaft, Sonderpädagogik und dem Unterrichtsfach.

Auch bei einer Bewerbung ins erst Fachsemester können Ihnen Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Bezüglich der Anrechnung von Leistungen hat eine Bewerbung ins erste Fachsemester also keine Nachteile. Eine Hochstufung in das zu Ihren Leistungen passende Fachsemester wird im Rahmen der Anerkennung ebenfalls vom Fachbereich bzw. der Fakultät vorgenommen.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.

Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten.

Ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, dürfte maßgeblich davon abhängen, welcher Anteil Ihrer bisher erbrachten Leistungen Ihnen an der Universität Hamburg anerkannt werden kann. Sie sollten sich also frühzeitig hierzu informieren. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Sie sollten sich bei Ihren Anfragen bezüglich der Anerkennung an die zuständigen Fachbereiche bzw. Fakultäten auch darüber informieren, ob in Anbetracht der bei Ihnen schon vorhandenen Leistungen eine lückenlose Fortsetzung des Studiums möglich sein wird.
Da die neuen Bachelor-Lehramtsstudiengänge erst zum Wintersemester 2020/21 eingeführt worden sind, kann es sein, dass in einzelnen Teilstudiengängen noch nicht das gesamte Lehrangebot zur Verfügung steht.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten