Hallo,
Ich habe einen Studienplatz für Medizin im höheren Fachsemester bekommen und eine Frage zu der Immatrikulation:
Bei den zwingend einzureichenden Bewerbungsunterlagen steht auf der Checkliste: "Nachweis über die absolvierte Erste Abschnittsprüfung, wenn diese in Deutschland abgeschlossen wurde." Ich habe diese allerdings nicht in Deutschland abgeschlossen, sondern in Ungarn. Welche Unterlagen muss ich dann wo hochladen? Ich habe das Zeugnis über den 1. Abschnitt der ärztlichen Prüfung hochgeladen. Ist das ausreichend? Benötigen Sie das Leistungsblatt oder den Anerkennungsbescheid vom LPA?
Vielen Dank
Lieber maxlehmler,
wie in der Checkliste für die Immatrikulation für das höhere Fachsemester bzw. Hauptstudium zu lesen ist, muss der Nachweis über die absolvierte Erste Abschnittsprüfung nur dann eingereicht werden, wenn diese Prüfung in Deutschland abgeschlossen wurde.
Bewerber*innen, die die Erste Abschnittsprüfung nicht in Deutschland abgeschlossen haben, mussten, wie Sie wissen, die in diesen Fällen erforderliche Anerkennung durch das Landesprüfungsamt bereits zur Bewerbung einreichen (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10843623).
Da dieses Dokument also schon zur Bewerbung eingereicht und geprüft wurde, muss es zur Immatrikulation nicht erneut eingereicht werden und ist folglich auch nicht in der Checkliste als einzureichendes Dokument genannt. Sie müssen nur diejenigen Dokumente zur Immatrikulation einreichen, die in der Checkliste aufgeführt sind.
Liebe Grüße
Thomas Walter
wie in der Checkliste für die Immatrikulation für das höhere Fachsemester bzw. Hauptstudium zu lesen ist, muss der Nachweis über die absolvierte Erste Abschnittsprüfung nur dann eingereicht werden, wenn diese Prüfung in Deutschland abgeschlossen wurde.
Bewerber*innen, die die Erste Abschnittsprüfung nicht in Deutschland abgeschlossen haben, mussten, wie Sie wissen, die in diesen Fällen erforderliche Anerkennung durch das Landesprüfungsamt bereits zur Bewerbung einreichen (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10843623).
Da dieses Dokument also schon zur Bewerbung eingereicht und geprüft wurde, muss es zur Immatrikulation nicht erneut eingereicht werden und ist folglich auch nicht in der Checkliste als einzureichendes Dokument genannt. Sie müssen nur diejenigen Dokumente zur Immatrikulation einreichen, die in der Checkliste aufgeführt sind.
Liebe Grüße
Thomas Walter