Bearbeitet Wartezeit
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache zur Zeit mein Abitur und meine Ausbildung gleichzeitig. Zusammen sind es genau 4 Jahre. Meine Frage ist, wie viel Wartezeit ich bekommen könnte, da die Ausbildung in den Jahren mit inbegriffen ist??

Mit freundlichen Grüßen
march
Re: Wartezeit
Hallo march,

Wartezeit sammeln Sie grundsätzlich erst ab dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, d.h. in Ihrem Fall ab dem Erwerb des Abiturs. Eine Ausbildung, die Sie parallel zu Ihrem Abitur absolvieren, wird daher nicht als Wartezeit gerechnet.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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